Auf einen Blick
- Manfred Genditzki sass 13 Jahre unschuldig in Haft für Mord
- Staat fordert 100'000 Euro für Unterkunft und Verpflegung im Gefängnis
- Genditzki erhält 75 Euro pro Hafttag als Entschädigung, insgesamt knapp 369'000 Euro
4916 Tage. 117'984 Stunden. 7'079'040 Minuten. So lange sass Manfred Genditzki in Bayern unschuldig in Haft. 13 Jahre seines Lebens wurden dem heute 64-Jährigen gestohlen – für einen angeblichen Mord, den er nie begangen hatte. 13 Jahre, in denen das Justizopfer seine Kinder nicht aufwachsen sah und die Geburt seiner Enkelkinder verpasste. «Das ist eine Tragödie, die sich kaum in Worte fassen lässt», sagte ein Gerichtssprecher nach dem Freispruch 2023.
Jetzt hat das Ringen um die Haftentschädigung begonnen. Das deutsche Gesetz sieht 75 Euro pro unschuldig erlittenem Hafttag vor. Das entspricht knapp 369'000 Euro (346'283 Franken).
50'000 Euro für Unterkunft und Verpflegung
Zusätzlich fordert Genditzki Schadenersatz in Höhe von mindestens 750'000 Euro. Doch absurd: Gleichzeitig fordert der Staat auch Geld von ihm zurück. 100'000 Euro werden dem Mann für die 13 Jahre hinter Gittern in Rechnung gestellt, wie die «Süddeutsche Zeitung» berichtet.
Der Betrag setzt sich gemäss der Zeitung aus 50'000 Euro zusammen, die Genditzki für Unterkunft und Verpflegung im Gefängnis hinblättern soll. Weitere fast 49'000 Euro werden ihm verrechnet für das Geld, das er während seiner Haftzeit mit Arbeit verdient habe. Für etwa zwei Euro die Stunde hatte er als Hausmeister gearbeitet.
Vor seinem Gefängnisaufenthalt hatte Genditzki als Hausmeister in einer Wohnanlage gearbeitet, in der 2008 eine 87-jährige Frau tot in einer Badewanne gefunden wurde. Schnell wurde Genditzki verdächtigt. Der Vorwurf: Der bis dahin völlig unbescholtene Mann habe die Seniorin in einem Streit geschlagen und zur Verdeckung des Angriffs getötet.
Seiner neuen Verteidigerin Regina Rick gelang es aber später, neue Gutachter mit dem Fall zu befassen. Diese brachten die vorherigen Annahmen des Gerichts zum Einsturz und zeigten, dass der Tod der Frau durchaus Folge eines Unfalls gewesen sein konnte.
Es gebe keine Anhaltspunkte für ein Tötungsdelikt, lautete der Schluss. Losgelöst davon habe Genditzki für den wahrscheinlichen Todeszeitraum der 87-Jährigen, der anhand neuer Methoden berechnet wurde, ein Alibi, hiess es.
Vor seinem Gefängnisaufenthalt hatte Genditzki als Hausmeister in einer Wohnanlage gearbeitet, in der 2008 eine 87-jährige Frau tot in einer Badewanne gefunden wurde. Schnell wurde Genditzki verdächtigt. Der Vorwurf: Der bis dahin völlig unbescholtene Mann habe die Seniorin in einem Streit geschlagen und zur Verdeckung des Angriffs getötet.
Seiner neuen Verteidigerin Regina Rick gelang es aber später, neue Gutachter mit dem Fall zu befassen. Diese brachten die vorherigen Annahmen des Gerichts zum Einsturz und zeigten, dass der Tod der Frau durchaus Folge eines Unfalls gewesen sein konnte.
Es gebe keine Anhaltspunkte für ein Tötungsdelikt, lautete der Schluss. Losgelöst davon habe Genditzki für den wahrscheinlichen Todeszeitraum der 87-Jährigen, der anhand neuer Methoden berechnet wurde, ein Alibi, hiess es.
Dieses staatliche Vorgehen gegenüber Justizopfern sei «gängig, üblich und bisher legal», erläutert Simon Pschorr, Amtsrichter im baden-württembergischen Singen, gegenüber der Zeitung. Der bisherige Bundesjustizminister Marco Buschmann habe die Praxis auch schon beenden wollen. Er hatte einen Gesetzesentwurf erarbeitet, in dem unter anderem stand: «Die Betroffenen empfinden diese Anrechnung vielfach als ungerecht, da sie auf die seitens des Staates zwangsweise gewährte Kost und Logis gerne verzichtet hätten.» Bloss: Nach dem Ende der Ampelregierung und Buschmanns Rücktritt als Justizminister könnte der Entwurf versanden.