Darum gehts
- Allein reisender Sohn darf wegen Hustenanfall nicht mit Swiss heimreisen
- Pilot entscheidet in Absprache über Flugtauglichkeit und bezieht medizinisches Fachwissen ein
- Es wird jede Situation individuell betrachtet und für die Sicherheit aller entschieden
Es war ein Hustenanfall, der eine wahre Odyssee für den allein reisenden Léon (13) auslöste. Im April besuchte der Bub seinen älteren Bruder Rafael (30) und dessen Familie während ihrer Ferien in Thailand. Mit der Swiss reiste Léon nach Bangkok. Im Rahmen eines Begleitservices für «unbegleitete Minderjährige» betreute Swiss das Kind während des Fluges und an den Flughäfen in Zürich und Bangkok.
Nachdem er seine Ferien genossen hatte, stand am 30. April der Rückflug an. Doch dann kam alles anders. Im Flugzeug erlitt Léon einen Hustenanfall. Eine Flugbegleiterin meldete sich beim Piloten. Dieser entschied: Léon dürfe nicht mitreisen. Der Bub sass damit in Bangkok fest. Erst nach einer Reihe von Arzt- und Spitalbesuchen und mit einer zusätzlich organisierten Begleitperson durfte der Bub wieder heimreisen.
Welcher Prozess steht hinter solch einer Entscheidung? Blick hat bei der Swiss nachgefragt, wie ein solches Verfahren abläuft.
Wer trifft die Entscheidung?
Swiss-Sprecher Michael Stief betont: Ein Pilot darf Passagiere wegen Krankheit aus dem Flugzeug entfernen lassen. In einem solchen Fall werde standardmässig die Begleitperson des Kindes am Flughafen kontaktiert. Dahinter stehe eine komplexe Entscheidung, erklärt der Mediensprecher Blick: «Der Flugkapitän oder die Flugkapitänin trägt die Gesamtverantwortung für die Sicherheit aller an Bord. Die Entscheidung, einen Fluggast nicht zu befördern, wird niemals leichtfertig getroffen, die Kabinenbesatzung wird hier eng miteinbezogen.»
Wie schätzt man einen Krankheitsfall konkret ein?
Der Swiss-Sprecher hebt die Ausbildung des Flugpersonals hervor: «Unsere Crews verfügen über umfangreiche Erfahrung im Umgang mit Menschen in unterschiedlichsten Situationen. Vereinzelt bringen sie auch medizinisches Fachwissen mit.» Zudem werde jede Situation individuell betrachtet: «Wann immer möglich wird das direkte Gespräch mit der betroffenen Person gesucht, um sich ein persönliches Bild zu machen.» Und ergänzend: «Falls vorhanden und verfügbar, kann auch ärztliche Unterstützung beigezogen werden.»
Wann wird der Flug verwehrt?
Stief erklärt: «Sollte es begründete Zweifel an der Flugtauglichkeit eines Passagiers geben, kann im Interesse der allgemeinen Sicherheit sowie auch der Sicherheit des Fluggastes eine Beförderung abgelehnt werden.» Er verdeutlicht: «Solche Entscheidungen beruhen auf einer Vielzahl von Eindrücken, Abklärungen und sorgfältigen Abwägungen.»
Warum wird so entschieden?
Dafür gibt es mehrere Gründe: «Letztlich ist es in niemandes Interesse, aufgrund eines medizinischen Notfalls ausserplanmässig landen zu müssen. Eine solche Entscheidung bringt nicht nur operative Herausforderungen mit sich, sondern kann auch für die betroffene Person unangenehme Folgen haben – zum Beispiel, wenn die medizinische Versorgung am Zielort nicht optimal ist. Solche Situationen gilt es nach Möglichkeit zu vermeiden.»
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