Darum gehts
- Nationalratskommission plant Neuregelung der Rahmenbedingungen für die Post
- Unternehmenszweck der Post soll enger gefasst und Quersubventionierungsverbot präzisiert werden
- WAK-N verabschiedete Vorlage mit 14 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen
Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) befasste sich mit einem Gesetzestext, den eine Subkommission zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative von Jürg Grossen (GLP/BE) vorgelegt hatte. Grossen verlangt für Bundesunternehmen Spielregeln, damit ein fairer Wettbewerb zwischen ihnen und Privaten garantiert ist.
Den grössten Handlungsbedarf respektive die grösste Konkurrenz für die Privatwirtschaft sehe die Kommission bei der Post, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Und weil es keine Lösung für sämtliche bundesnahen Betriebe gebe, wolle sie sich auf eine Neuregelung der Rahmenbedingungen für die Post beschränken.
Verbot von Quersubventionierungen präzisieren
Die WAK-N plant, den Unternehmenszweck der Post deutlich enger zu fassen und das Verbot von Quersubventionierungen zu präzisieren. Mit 14 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen verabschiedete sie die entsprechende Vorlage. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis lehnte sie es ab, den Abschluss der Revision des Postgesetzes abzuwarten.
Verworfen wurden in der WAK-N Anträge auf eine Erweiterung des Zweckartikels hin zu einem digitalen Service public sowie auf eine Abschwächung des Quersubventionierungsverbots. Im kommenden September soll die Vernehmlassung beginnen.
Der Bundesrat beschloss am vergangenen Mittwoch Eckwerte für eine umfassende Post-Reform; eine Vernehmlassung dazu soll erst im Juni 2026 beginnen. Auch die Landesregierung will der Post Leitplanken setzen für Tätigkeiten ausserhalb der Grundversorgung.
Im Postorganisationsgesetz will der Bundesrat präzisieren, was der Unternehmenszweck der Post ist. Gestützt darauf soll entschieden werden können, welche Tätigkeiten für den Staatsbetrieb zulässig sind. Ergänzt werden soll dies mit einem individuellen Rechtsschutz, den Konkurrenzunternehmen in Anspruch nehmen können.
Post wehrt sich gegen Einschränkung
Die Post unterstrich in einer Stellungnahme, ohne unternehmerische Freiheiten sei die Grundversorgung nicht eigenwirtschaftlich zu finanzieren. Die Diskussion um die Aktivitäten der Post solle nicht losgelöst von der Definition des Grundversorgungsauftrags geführt werden.
Die Gewerkschaft Syndicom warf der bürgerlichen Kommissionsmehrheit vor, sie wolle der Post Fesseln anlegen, damit private Unternehmen Gewinne erwirtschaften könnten. Dies ginge zulasten der Bevölkerung.
Die SP schrieb in einer Mitteilung mit dem Titel «Bürgerliche blockieren digitale Zukunft der Post», letztere müsse weiterhin eigene digitale Angebote bereitstellen dürfen. Das sei entscheidend für Unabhängigkeit, Innovation und den Service public. Werde dieser «Fehlentscheid» der WAK-N nicht im Parlament korrigiert, «wird es die Stimmbevölkerung tun».