Darum gehts
- Bundesbern diskutiert über den Pacs, eine Alternative zu Ehe und Konkubinat
- Pacs bietet weniger Rechte als Ehe, etwa keine gemeinsame AHV-Teilung
- Einführung frühestens 2027, Parlament entscheidet nach Vernehmlassung
Früher war sie selbstverständlich, heute wird sie immer mehr infrage gestellt: die Ehe. Die gesellschaftliche Erwartungshaltung hat abgenommen – die Zahl der Scheidungen ist gestiegen. Warum das Risiko der Heirat überhaupt noch eingehen, fragen sich viele – Jung und Alt. Gleichzeitig bietet das Konkubinat nicht allen genug Sicherheit.
Jetzt könnte eine Alternative kommen. In Bundesbern wird derzeit über ein «Konkubinat plus» diskutiert – den sogenannten Pacs. Eine Art «Ehe auf Probe». Blick gibt Antworten zu den wichtigsten Fragen auf Basis des aktuellen Gesetzesentwurfes.
Wofür steht die Abkürzung Pacs?
Der Pacs ist ein alternatives Partnerrecht. Die Abkürzung steht für «Pacte civil de solidarité». Es ist eine Art Mittelweg zwischen der Ehe und dem Konkubinat. Man soll sich während einer Beziehung ein Stück weit absichern können, ohne gleich zu heiraten.
Der Bundesrat sieht im Pacs einen «Ausdruck des klaren und eindeutigen Willens der Partnerinnen beziehungsweise Partner, eine nichteheliche Lebensgemeinschaft» einzugehen – mit klaren Rechten und Pflichten.
Inwiefern unterscheiden sich Pacs und Ehe?
Ein Pacs hat deutlich weniger rechtliche Wirkungen als eine Ehe. So bleiben etwa die Vermögen der Partner getrennt. Zivilstand und Namen ändern sich nicht. Der Pacs hat auch keinen Einfluss auf das Bürgerrecht. Es besteht somit keine Möglichkeit einer erleichterten Einbürgerung für den Pacs-Partner.
Auch im Erbrecht hat der Lebenspartner keine bevorzugte Stellung und muss in den Kantonen Schenkungs- und Erbschaftssteuern bezahlen. Steuerlich gelten die Partner als Alleinstehende. Zudem haben sie keinen Anspruch auf Teilung der AHV-Gutschriften oder der beruflichen Vorsorge. Ferner löst der Tod des Partners keinen Anspruch auf Hinterlassenenleistung aus. Auch Kinder können nicht gemeinsam adoptiert werden.
Was sind die Gemeinsamkeiten?
In einigen Bereichen wirkt der Pacs hingegen wie die Ehe – geht aber weniger weit. Die Partner sind sich etwa zum Beistand und zur Rücksichtnahme verpflichtet. Die Pacs-Partner sorgen für die gemeinsamen Kinder und kommen «nach ihren Kräften für den gebührenden Unterhalt der Gemeinschaft» auf. Falls die Partner zusammenleben, kann die gemeinsame Wohnung nur mit Zustimmung der anderen Person gekündigt oder veräussert werden.
Hingegen können beide Partner die Gemeinschaft für «die laufenden Bedürfnisse» – also alltägliche Ausgaben – gegenüber Dritten vertreten. Auch bei weiterreichenden Entscheidungen ist das möglich – etwa wenn der Partner krank oder abwesend ist. Das Paar haftet solidarisch.
Wer könnte sich pacsen?
Der Pacs stünde allen hetero- und homosexuellen Paaren offen. Beide Personen müssen das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und urteilsfähig sein. Ausgeschlossen ist der Pacs für Personen, die in gerader Linie miteinander verwandt sind. Auch wer bereits verheiratet ist, in einer eingetragenen Partnerschaft mit einer anderen Person oder in einem Pacs lebt, ist von der Möglichkeit ausgeschlossen.
Wie könnte man einen Pacs schliessen?
Das ist aktuell noch etwas unklar. Zwei Möglichkeiten sind im Gespräch. Die erste Variante wäre eine «Begründung durch öffentliche Beurkundung» bei einem Notar. Anschliessend würde der Pacs vom Zivilstandsamt im Personenstandsregister eingetragen. Die zweite Idee wäre eine direkte Erklärung auf dem Zivilstandsamt – wie bei der Ehe.
Kann ein Pacs später automatisch (oder vereinfacht) in eine Ehe umgewandelt werden?
Der Eheschluss bleibt unverändert – egal, ob ein Paar einen Pacs geschlossen hat oder nicht. Der Pacs endet am Tag der Hochzeit. Er wäre somit in dieser Hinsicht vergleichbar mit dem heutigen Verlöbnis.
Wie könnte ein Pacs aufgelöst werden?
Das wäre relativ einfach – deutlich unkomplizierter als bei der Ehe. Die Partner können sich sowohl einseitig als auch gemeinsam trennen. Das heisst, die andere Partei muss nicht damit einverstanden sein – wie etwa bei einem Arbeitsverhältnis. Es ist lediglich eine Erklärung gegenüber dem Zivilstandsamt nötig. Danach gilt der Pacs nach einer Frist von 30 Tagen als aufgelöst.
Was soll ein Pacs bringen?
Einer der grössten Befürworter der Pacs ist der FDP-Ständerat Andrea Caroni (46, AR). Er reichte auch die entsprechende parlamentarische Initiative ein. Der Pacs ermögliche es «Paaren auf niederschwellige Weise, sich für die Zeit der Gemeinschaft gegenseitig persönlichen und wirtschaftlichen Beistand und Unterstützung zu versprechen», schreibt er.
Der Pacs könne zudem Klarheit schaffen – gegenüber Behörden wie Privaten. Man müsste sich nicht mehr länger auf «einem vagen Konkubinatsbegriff abstützen», so Caroni. Das könne sowohl für junge Menschen als auch für ältere interessant sein.
Was ist die Kritik am Pacs?
Kritikerinnen und Kritiker aus dem konservativen Lager halten den Pacs für unnötig. Er schaffe mehr Bürokratie, ohne wichtige Fragen wie das Erbrecht zu regeln, so etwa SVP-Nationalrätin Nina Fehr Düsel zu SRF. Zudem könne der Pacs die Ehe schwächen. Konkubinatspaare könnten ihre Beziehung heute schon auf anderem Weg rechtlich absichern, sagt sie weiter.
Wo gibt es den Pacs schon?
Die Kantone Genf und Neuenburg kennen bereits ähnliche Modelle. Der Pacs ist keine Neuerfindung – in Frankreich wurde er bereits 1999 eingeführt. Der Schweizer Gesetzesentwurf weist viele Ähnlichkeiten zum französischen Modell auf. Auch andere Länder wie Luxemburg und Belgien kennen bereits «neue Formen der rechtlichen Verbindung», wie der Bundesrat schreibt.
Wird der Pacs bald eingeführt?
Ob und wann der Pacs eingeführt wird, ist derzeit noch offen. Die Kommission des Ständerats hat einen detaillierten Gesetzesentwurf ausgearbeitet. Dieser wurde jetzt in die Vernehmlassung geschickt. Das Parlament wird frühestens im nächsten Jahr über den Pacs entscheiden. Zudem könnten Kritikerinnen und Kritiker noch das Referendum ergreifen. Bis zu einer eventuellen Einführung des Pacs dürfte es somit noch einige Jahre dauern.