Keine «Strafe» für Bagatellen
Bundesrat will keine Gebühr für Spitalnotaufnahmen

Keine Gebühr für unnötige Besuche in der Notaufnahme: Der Bundesrat lehnt ab, dass Patientinnen und Patienten unter gewissen Umständen 50 Franken zahlen müssten. Die zuständige Nationalratskommission hat die Vorlage erarbeitet.
Publiziert: 20.08.2025 um 13:58 Uhr
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Aktualisiert: 20.08.2025 um 14:25 Uhr
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Der Bundesrat will keine zusätzliche Gebühr bei Notfallaufnahmen. (Symbolbild)
Foto: GIAN EHRENZELLER
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Der Bundesrat hat sich gegen eine Gebühr in Spitalnotaufnahmen ausgesprochen. Der Vorschlag ist gemäss der Regierung nicht oder nur beschränkt zielführend.

Das Parlament verlangt für gewisse Fälle die Einführung einer Gebühr von bis zu 50 Schweizer Franken in der Spitalnotaufnahme. Die zuständige Nationalratskommission hat eine entsprechende Vorlage erarbeitet. Der Bundesrat beantragt nun, nicht auf die Vorlage einzutreten, wie er am Mittwoch mitteilte.

Gemäss der parlamentarischen Initiative könnten die Kantone über die Einführung einer solchen Gebühr entscheiden. Schwangere, Kinder sowie Personen, die von einer Ärztin, einem Apotheker, von einem Zentrum für Telemedizin sowie von einer kantonalen Notfallnummer eine schriftliche Überweisung erhalten haben oder mit einer Ambulanz in ein Spital eingeliefert wurden, wären von der Gebühr ausgenommen.

Massnahme sei wenig wirksam

Der Bundesrat hielt fest, dass in den vergangenen Jahren die Anzahl Konsultationen im Spitalnotfall zugenommen habe. Darunter würden sich auch viele sogenannte Bagatellfälle befinden. Das Ziel der Vorlage, die Patientenströme besser zu lenken und damit die Notaufnahmen zu entlasten, befürworte der Bundesrat. Die vorgeschlagene Lösung jedoch nicht.

Gestützt auf die Ergebnisse der Vernehmlassung argumentierte der Bundesrat, dass mit der Gebühr unter anderem zusätzlicher administrativer Aufwand entstünde. So müssten beispielsweise die Kantone ihre rechtlichen Grundlagen anpassen und die Umsetzung beaufsichtigen. Zudem müsste bei der Notaufnahme erfasst werden, ob die Person sich mit oder ohne Überweisung behandeln lassen wolle.


Nach Ansicht der Konferenz der Kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) würde die Massnahme eine zusätzliche Hürde für die Beanspruchung einer ärztlichen Leistung bedeuten. Dies könne Gesundheits- und Kostenfolgen und schliesslich auch Haftungsfragen nach sich ziehen, schrieb die GDK in ihrer Vernehmlassungsantwort.

Gemäss dem Bundesrat würden knapp 87 Prozent der Vernehmlassungsteilnehmenden die Vorlage ablehnen. Die FDP sowie die GLP sprachen sich dafür aus. Der Vorschlag würde aus Sicht des Freisinns das Kostenbewusstsein und die Eigenverantwortung stärken. Die SVP stimmte der Idee grundsätzlich zu, aber der vorliegende Entwurf sei stark verwässert worden.

Notfall oft einzige Möglichkeit

Der Bundesrat ist der Meinung, dass eine Lenkung von Patientenströmen voraussetze, dass die Patientinnen und Patienten eine Alternative zur Notaufnahme haben. Insbesondere zu Randzeiten und an Wochenenden sei der Notfall aber oft der einzige Zugang zu medizinischer Versorgung. Und in ländlichen Gebieten sei es schwierig, einen Termin bei einem Hausarzt oder einer Hausärztin zu finden.

Eine gezieltere Information und Sensibilisierung könnte dazu beitragen, dass weniger Personen mit leichten Beschwerden die Notaufnahme aufsuchen, findet der Bundesrat.


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