Darum gehts
Meine elfjährige Tochter hatte im Juni so starke Ohrenschmerzen, dass wir eine Kinderarztpraxis aufsuchten. Die Ärztin erklärte, sie könne nichts Genaues erkennen, da zu viel Ohrenschmalz das Sichtfeld blockiere. Sie verschrieb Ibuprofen, Nasentropfen und empfahl Kaugummikauen.
Doch die Schmerzen wurden schlimmer. Zwei Tage später suchten wir die Praxis erneut auf. Diesmal untersuchte ein anderer Arzt meine Tochter. Er erkannte Eiter hinter dem Trommelfell und verschrieb zusätzlich Paracetamol gegen die Schmerzen.
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
Auch das half nicht. Abends gegen 22 Uhr waren die Schmerzen so unerträglich, dass wir den Notfall des Basler Uni-Kinderspitals aufsuchten. Der Notarzt verschrieb antibiotische Ohrentropfen, die ab dem zweiten Tag Wirkung zeigten.
Eine kostenpflichtige Rechtfertigung?
Darauf schrieb ich dem Kinderarzt eine E-Mail, schilderte die Situation und kritisierte, dass er – im Gegensatz zum Notarzt – keine wirksame Therapie verordnet hatte.
In seiner kurzen Antwortmail rechtfertigte er seine Therapie mit Schmerzmitteln: Anders als vor 20 bis 30 Jahren seien Antibiotikatropfen nur bei einem Riss im Trommelfell oder bei einer beidseitigen Mittelohrentzündung angezeigt.
Was mich besonders ärgert: Für die Antwort auf meine Mail hat er zusätzlich Fr. 50.75 verrechnet. Ich muss also nicht nur für eine wenig hilfreiche Therapie bezahlen, sondern auch für die Antwort auf meine Beschwerde. Das ist nicht kundenfreundlich und strapaziert unsere Krankenkassen.
Aufgezeichnet von Peter Johannes Meier
Das sagt das Gesetz
Gemäss dem Abrechnungssystem Tarmed kann eine elektronische Kommunikation abgerechnet werden, wenn sie «medizinisch relevante Beratung» beinhaltet. Das ist hier zumindest fraglich, weil es der Notarzt war, der die letzte und massgebliche Therapie bereits verordnet hatte.
Das sagt der Kinderarzt
«Wir haben die ärztliche Kommunikation und den medizinischen Austausch sowie die Beratung und Information über eine aktuelle Behandlungsmethode und deren Verlauf verrechnet. Dazu gehört das Aktenstudium im konkreten Fall. Medizinisch ist das relevant, da für zukünftige Behandlungen das Vorgehen erklärt werden muss.» Dies gehöre zu den Aufgaben in der Grundversorgung.
Zu einer «zukünftigen Behandlung» wird es allerdings kaum kommen. «Ich werde mir einen anderen Kinderarzt für meine Tochter suchen», sagt die Mutter.