EU-Angleichung
Bund ermöglicht einfachere Zulassung von Pestiziden

Der Bundesrat hat eine Totalrevision der Verordnung für Pflanzenschutzmittel genehmigt. Die Zulassung wird an EU-Standards angeglichen, was vereinfachte Verfahren ermöglicht. Dennoch sollen eigene Sicherheitsstandards gelten.
Publiziert: 20.08.2025 um 12:48 Uhr
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Aktualisiert: 20.08.2025 um 13:39 Uhr
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Der Bund will Pflanzenschutzmittel rascher zulassen, wenn sie bereits in einem Nachbarland erlaubt sind. (Themenbild)
Foto: CHRISTIAN BEUTLER
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in der Schweiz wird an jene der EU angeglichen. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Totalrevision der entsprechenden Verordnung genehmigt.

Damit können Pflanzenschutzmittel künftig in einem vereinfachten Verfahren zugelassen werden, wenn sie bereits in einem Nachbarland bewilligt sind, wie der Bundesrat mitteilte. Die Anforderungen an Sicherheit und Wirksamkeit der Produkte blieben auf dem gleichen Niveau bestehen.

Raschere Prozesse bei der Zulassung

Der Begriff Pflanzenschutzmittel umfasst etwa Insektizide, Herbizide oder Fungizide. Diese Produkte werden hauptsächlich in der Landwirtschaft für die Bekämpfung von Schädlingen eingesetzt.

Die Revision ermögliche eine Optimierung des Zulassungsverfahrens, hiess es weiter. Die Anforderungen dafür seien bereits heute in grossen Teilen identisch mit denen der EU. Mit dem Angleichen würden die Prozesse beschleunigt. Wirkstoffe, die die EU nicht mehr genehmigen würde, würden auch in der Schweiz mit sofortiger Wirkung nicht mehr zugelassen.

Eigene Gewässerschutz-Anforderungen gelten weiterhin

Für die Zulassung neuer Produkte könne sich die Schweiz neu auf die Prüfergebnisse der Nachbarländer stützen. Wo hierzulande strengere Rechtsgrundlagen gelten, etwa beim Gewässerschutz, werden gemäss Communiqué weiterhin eigene Überprüfungen vorgenommen.

Die Revision setzt die Anliegen eines parlamentarischen Vorstosses um. Dieser war am Dienstag von der zuständigen Nationalratskommission unterstützt worden. Die revidierte Verordnung tritt laut dem Bundesrat am 1. Dezember 2025 in Kraft.

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