Darum gehts
- Krebskranker georgischer Junge soll aus der Schweiz abgeschoben werden
- Ärztin warnt vor lebensbedrohlichem Rückfallrisiko bei Rückkehr nach Georgien
- Georgier verursachen in der Schweiz durchschnittlich 6267 Franken Gesundheitskosten pro Kopf
Im Mai erschütterte die Geschichte von Gildas* (11) die Schweiz. Der Junge leidet an einer seltenen Krankheit, die lebensbedrohlich sein kann – wenn nicht richtig behandelt. Nachdem Blick die Geschichte publik gemacht hatte, wurde eine Abschiebung nach Zagreb aufgrund des Drucks aus dem Bundeshaus verhindert. Jetzt berichten die Zeitungen von CH Media über einen ähnlichen Fall.
Tamaz* (13) ist Krebspatient und kommt aus Georgien. In der Schweiz bekam der Bub eine intensive Krebsbehandlung. Den Tumor hatte er noch in Georgien entfernen lassen. Der dort behandelnde Arzt soll den Eltern geraten haben, für die weitere Behandlung ins Ausland zu reisen. In Georgien könne man «mit einer Diagnose, wie sie unser Sohn hat, nicht gesund werden», sagen sie.
Asylgesuch abgelehnt
Während den ersten drei Monaten durfte sich die Familie als Reisende aus Georgien visafrei in der Schweiz aufhalten. Die Familie beantragte gleich bei der Ankunft Asyl und machte transparent, dass es dabei um ihren damals 11-jährigen Sohn geht. Das Gesuch wurde in der Zwischenzeit aber abgelehnt.
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte am 1. Mai die vom Staatssekretariat für Migration (SEM) verfügte Überweisung. Eine Ausschaffung sei «zumutbar». Die Familie hätte letzten Samstag das Land verlassen sollen, sie weigerte sich jedoch – also wurde der Flug abgesagt. Beim nächsten Bescheid werde sie deshalb von der Polizei begleitet.
Kinderärztin: «Tamaz würde an Rückfall versterben»
Diesen Entscheid kann die behandelnde Kinderärztin von Tamaz nicht gutheissen. Laut den Berichten reichte die Onkologin am 3. Juni 2025 eine Gefährdungsmeldung beim Familiengericht Baden AG ein. Darin schreibt sie, dass das Rückfallrisiko sehr hoch sei. Sollte der Junge diesen Rückfall in Georgien erleiden, «würde Tamaz über kurz oder lang daran versterben», schreibt die Onkologin weiter.
Das SEM sieht die notwendige medizinische Voraussetzung in Georgien hingegen als gegeben. Zudem hält das Bundesverwaltungsgericht fest, dass eine Ausschaffung aus medizinischen Gründen nur dann unzumutbar sei, wenn eine entsprechende Behandlung im Zielstaat nicht zur Verfügung stehe und die Rückkehr zu einer raschen und lebensgefährdenden Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes führen würde.
Politische Debatte um «Medizintourismus»
Gemäss Bundesamt für Statistik verursachen Georgierinnen und Georgier in der Schweiz mit einem durchschnittlichen Nettobetrag von 6267 Franken die höchsten Gesundheitskosten pro Kopf. Insbesondere Schwerkranke würden in der Schweiz häufig Asyl beantragen, um sich kostenlos medizinisch behandeln zu lassen, wie die die Zeitungen von CH Media schreiben.
Gleichzeitig machen diese Behandlungskosten aber nur einen Bruchteil der gesamten Gesundheitskosten aus. Dennoch entbrannte im Kanton Aargau 2019 die Debatte um den georgischen «Medizintourismus». FDP-Politiker Silvan Hilfiker (45) verlangte dazu genauere Zahlen.
Die Familie versucht nun über das Familiengericht und einen Anwalt, einen Vollzugsstopp zu erwirken.
* Name geändert