Check diese drei Punkte vor der Rente
Weisst du eigentlich, wo du wie viel Geld hast?

Laut einer Umfrage überfordert die Komplexität der beruflichen Vorsorge viele Leute. Wir erklären dir AHV, Pensionskasse und private Vorsorge. Und sagen dir, wie du herausfindest, wo du wie viel Geld hast für deine Rente und welche Stolpersteine es gibt.
Publiziert: 19.09.2025 um 11:58 Uhr
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Aktualisiert: 19.09.2025 um 14:53 Uhr
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Es gibt viele Orte, an denen sich dein Geld für die Pensionierung versteckt. Hier findest du es.
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Darum gehts

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Olivia RuffinerRedaktorin

Die AHV steht unter Druck. Zwar hat sich das Betriebsergebnis verbessert, trotzdem braucht es mehr Geld für die 13. AHV-Rente, die im Jahr 2026 das erste Mal ausbezahlt wird. Ohne Gegenmassnahmen schreibt der AHV-Fonds ab 2029 ein Defizit von über einer halben Milliarde Franken. Daher ist es wichtig, den Überblick zu haben, wie es um deine eigene Rente steht. Nicht ganz einfach: Laut aktuellem Vorsorgebarometer der Raiffeisen versteht ein Grossteil der Schweizer Bevölkerung die Funktionsweise der beruflichen Vorsorge kaum. Hier siehst du, was du einfordern und prüfen musst, um zu sehen, wo du noch Geld hast.

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AHV – die erste Säule

Als Erstes ist es wichtig, allfällige Beitragslücken zu finden. Im Buch «Mit der Pensionierung rechnen» schreiben die Autoren Iwan Brot, Fritz Schiesser und Martin Müller, dass nur ein Jahr Lücke 1/44 weniger Rente bedeutet. Bei der Maximalrente von 2520 Franken im Monat bedeutet das 2463 Franken oder weniger. Summiert auf 20 weitere Lebensjahre, beträgt die Lücke fast 15'000 Franken.

Was einfordern?

Um deine Lücken zu prüfen, bestellst du bei der AHV einen individuellen Kontoauszug (IK-Auszug). Die Bestellung ist kostenlos.

Mit der Pensionierung rechnen

Hast du schon Pläne für deinen Ruhestand? Bei der Planung solltest du auch daran denken, dass du nicht nur mehr Zeit, sondern auch weniger Geld zur Verfügung haben wirst. Spar dir eine kostspielige Bankberatung, denn womit du nach der Pensionierung rechnen musst und kannst, verrät dir dieser nützliche Ratgeber mit vielen Berechnungstools aus dem Beobachter-Verlag.

«Mit der Pensionierung rechnen» von Martin Müller, Iwan Brot, Fritz Schiesser

Beobachter Edition

Hast du schon Pläne für deinen Ruhestand? Bei der Planung solltest du auch daran denken, dass du nicht nur mehr Zeit, sondern auch weniger Geld zur Verfügung haben wirst. Spar dir eine kostspielige Bankberatung, denn womit du nach der Pensionierung rechnen musst und kannst, verrät dir dieser nützliche Ratgeber mit vielen Berechnungstools aus dem Beobachter-Verlag.

«Mit der Pensionierung rechnen» von Martin Müller, Iwan Brot, Fritz Schiesser

Was prüfen?

Hast du den Auszug erhalten, prüfst du, ob jedes Jahr, in dem du erwerbstätig warst, einen Eintrag hat. Liegt der Jahresbeitrag unter 500 Franken, fragst du bei der AHV nach, ob das genügt. Bei den Einträgen prüfst du, ob sie sich mit den Lohnabrechnungen decken. Du kannst auch über einen Online-Rechner deine AHV berechnen lassen. «Dies ist aber erst wenige Jahre vor der Pensionierung verlässlich», schreiben die Autoren. 

Stolpersteine

Siehst du eine Beitragslücke, kannst du diese bis fünf Jahre rückwirkend schliessen. Liegt sie weiter als fünf Jahre zurück, ist das nicht mehr möglich. Hier kannst du mit der Säule 3a oder Einkäufen in die zweite Säule ausbessern.

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Pensionskasse – die zweite Säule

Die zweite Säule gestaltet sich etwas diverser als die erste. Hier kommt es bei Arbeitnehmenden darauf an, welche Pensionskasse (PK) der Arbeitgeber hat und welches Modell. Manche Arbeitgeber zahlen zwei Drittel der Beiträge für ihre Mitarbeitenden, andere nur die Mindestanforderung von 50 Prozent. Bist du selbständig, hast du etwas mehr Einfluss auf deine zweite Säule. Hier wählst du deine PK selbst, bzw. ob du dich überhaupt einer anschliessen möchtest.

Was einfordern?

Um zu prüfen, wie es um deine Pensionskasse steht, bekommst du einmal im Jahr den PK-Ausweis zugestellt. Falls nicht, kannst du ihn jederzeit einfordern. Die PK hat in diesem Fall eine Bringschuld.

Was prüfen?

Schau dir den Umwandlungssatz an, das ist der Anteil des gesamt angesparten Pensionskassen-Kapitals, das du nach der Pensionierung pro Jahr ausbezahlt bekommst. Dabei wird das Guthaben in zwei Teile geteilt: in den obligatorischen (gesetzlichen Mindestwert) und den überobligatorischen (was dein Arbeitgeber dazu gegeben hat).

Für den obligatorischen Teil des Altersguthabens gilt ein Umwandlungssatz von 6,8 Prozent. Für den restlichen Teil kann die Pensionskasse den Umwandlungssatz selbst bestimmen. Dies wird im Splitmodell, also als zwei Rechnungen aufgeführt, die du nachrechnen kannst. Wer ein Altersguthaben von 500’000 Franken hat, erhält eine Jahresrente von 34’000 Franken (500'000 × 6,8 ÷ 100).

Ist der Umwandlungssatz auf dem Ausweis tiefer, dann macht die Kasse eine Mischrechnung aus obligatorischem und überobligatorisch versichertem Guthaben. Sie muss dir aber nachweisen können, dass sie den Mindestsatz anwendet.

Und aufgepasst: Verlass dich nicht zu sehr auf die Zahl unter dem Punkt «Altersguthaben provisorisch». Denn die Pensionskassen rechnen insgesamt mit einem tieferen Satz und können einige Faktoren auslassen. Beispielsweise können eine Scheidung oder Teilzeitarbeit einen grossen Einfluss auf deine PK-Gelder haben. 

Stolpersteine

Hast du viele berufliche Wechsel hinter dir oder bist dir generell unsicher, ob irgendwo PK-Gelder «parkiert» sind, dann kannst du die Zentralstelle 2. Säule mit einer Suche beauftragen. Viele der vergessenen Guthaben liegen bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG unter «kontaktlose Konten».

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Private Vorsorge – die dritte Säule

Die dritte Säule ist die einzige, die freiwillig ist. Wer eine Säule 3a hat, der spart aber nicht nur Steuern, sondern hat auch ein besseres Polster im Alter. Die Säule 3a kann über 3a-Konten, 3a-Policen oder 3a-Fonds verteilt werden oder über eine Lebensversicherung abgeschlossen werden.

Was einfordern?

Grundsätzlich erhältst du automatisch von allen Anbietern einen Steuerausweis, diesen kannst du aber auch einfordern. Darin aufgeführt sind die aktuellen Kontostände oder Policenwerte. Bei der Versicherung erhältst du zusätzlich auch eine Auflistung des Rückkaufwerts, der Kosten und des Risikoschutzes.

Was prüfen?

Bei 3a-Konten prüfst du, ob du den Maximalbetrag ausgeschöpft hast. Es lohnt sich, diesen einzuzahlen, da du ihn voll von den Steuern abziehen kannst. Das Geld auf 3a-Konten ist gebunden, du kannst es frühestens fünf Jahre vor dem Erreichen des Referenzalters beziehen. Falls du nach dem ordentlichen Rentenalter weiterarbeitest, kannst den Bezug nach dessen Erreichen maximal fünf Jahre aufschieben.

Hast du zusätzlich eine Lebensversicherung abgeschlossen, sollte die Jahresprämie den Maximalbetrag für die Säule 3a nicht übertreten. In der Police überprüfst du die garantierte Summe per Ablauf. Die Autoren schreiben, dass Versicherungsvertreter einst von Überschusssummen schwärmten, diese kommen dir aber nur zugute, wenn du in der Zwischenzeit vom Versicherer per Post Überschussanteile fix zugewiesen bekommen hast. Dann kannst du diese zur Garantiesumme hinzurechnen, andernfalls solltest du nicht damit rechnen.

Stolpersteine

Die 3a-Konten sind steuerlich attraktiv, jedoch besteuern die Kantone die Auszahlung von Vorsorgegeldern progressiv. Das heisst: Ein Konto mit 100'000 Franken kann höher besteuert werden – ab etwa 50'000 Franken auf dem 3a-Konto lohnt es sich, ein neues zu eröffnen. Bestehende Konten kannst du im Nachhinein nicht teilen, und die Summe wird dir nur als Ganzes ausbezahlt.

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