«Wir dürfen wieder!» Diese Zeile verschickte das Zürcher Restaurant Smith and de Luma Ende März per Newsletter an seine Gäste. Das Steakhouse im Quartier Wiedikon preist auf der Homepage ein «Private Dining» an. Man könne einen der vier Räume mieten. Maximal zehn Personen pro Raum dürfen am Tisch sitzen.
«Da wir Sie noch immer nicht im altgewohnten Stil bedienen dürfen, stellen wir Ihnen unsere Köstlichkeiten zum Teilen gangweise auf den Tisch», schreiben die Restaurantbetreiber. Zur Vorspeise gibts laut Menü einen Teller mit Tomaten, Käse und Lachs. Zum Hauptgang können die Gäste von drei Steaks auswählen. Die Spezialität: mit einem speziellen Schimmelpilz veredeltes Rindfleisch.
Abgerundet wird der Schmaus mit einem saisonalen Dessert. Wer ein Bier oder ein Glas Wein möchte, dürfe sich am Buffet bedienen. Am Donnerstag ging es dann auch tatsächlich los. Das trendige Lokal war sofort für Tage ausgebucht. Doch war das alles auch legal?
Gastrosuisse empfahl Öffnung
Laut Covid-Massnahmen des Bundes dürfen Restaurants nämlich weiterhin keine Gäste bewirten, weder auf Terrassen noch in Innenräumen. Nur Take-away oder Lieferservice sind erlaubt. Das Smith and de Luma pries wohl im Wissen darum keinen eigentlichen Restaurantbetrieb, sondern eine Vermietung an.
Der Wirt klärte die Wiedereröffnung im Vorfeld mit dem Dachverband Gastrosuisse ab. Dort ist man der Auffassung, dass ein gastgewerblicher Betrieb gleichzeitig mehrere Räume für private Veranstaltungen vermieten darf.
Drinnen sind seit Anfang März wieder Ansammlungen von zehn, draussen von 15 Personen erlaubt. «Jeder Unternehmer muss allerdings selber entscheiden, ob er seine gastgewerblichen Räume vermieten möchte», schreibt Gastrosuisse auf Anfrage von Blick.
Wirt macht Kehrtwende
Am Donnerstagabend, als die ersten Gäste kamen, war man in Wiedikon noch überglücklich. Doch die Euphorie ist im Verlauf des Freitags verflogen. Am späten Nachmittag, von den Blick-Recherchen aufgeschreckt, macht der Wirt eine Kehrtwende. Man schliesse das Restaurant per sofort wieder, die Buchungen der Gäste würden storniert.
Auch die Behörden wurden vor dem Wochenende aufmerksam. Die Stadtpolizei Zürich bestätigte gegenüber Blick, dass man von der Öffnung Kenntnis habe. «Die Angelegenheit wird geprüft», sagte Sprecher Michael Walker damals.
Keine Busse – aber Ungereimtheiten
Jetzt ist klar: Der Wirt kommt mit einem blauen Auge davon. Es gibt weder eine Busse noch eine Anzeige, sagt die Stadtpolizei zu Blick. «Wir haben am Wochenende den Betrieb kontrolliert. Das Restaurant blieb wie versprochen geschlossen.» Dass das Lokal am Donnerstagabend jedoch offen war, wissen die Beamten bis heute nicht. «Darüber haben wir keine Kenntnisse», sagt Sprecher Siegenthaler.
Offenbar hat der Wirt der Stadtpolizei also eine andere Geschichte erzählt als Blick. Die Behörden sehen den Fall als abgeschlossen – ausser es würden noch Beweise für eine Öffnung am Donnerstag auftauchen.
Immer mehr Geisterrestaurants
Die Behörden haben in der Schweiz derzeit wegen sogenannten Geisterrestaurants alle Hände voll zu tun. Es gibt immer mehr Wirte, die gegen die Covid-Massnahmen verstossen. Zuletzt häuften sich Berichte über Lokale, die durch die Hintertür Gäste zum Znacht reinlassen. Es soll gar Leute geben, die zwei- bis dreimal pro Woche auswärts essen. Trotz Beizen-Lockdown!