Die Meldung schlug ein wie eine Bombe, doch die Ernüchterung kam schnell: Eine Studie zeigte eine Wirkung von Echinaforce gegen Coronaviren – allerdings nur im Labor und nicht am Menschen. Während der Pandemie ist die Nachfrage nach Komplementärmedizin ohnehin gestiegen, dabei gehört Echinaforce zu den meistverkauften Mitteln der Alternativmedizin.
Wie die «Schweiz am Wochenende» nun berichtet, hat die Heilmittelbehörde Swissmedic das zum Anlass genommen, Werbung zweier Anbieter unter die Lupe zu nehmen. Werbung für Arzneimittel ist streng reglementiert, ob für Schul- oder Komplementärmedizin. Swissmedic ist nun zum Schluss gekommen, dass die zwei Anbieterfirmen A. Vogel und Homöopharm AG beide illegale Werbung geschaltet hätten. A. Vogel habe sich aussergerichtlich geeinigt, währen Homöopharm eine Busse zahlen muss.
Versprechen verboten
«Stärkt und wehrt ab» – ein Slogan der Homöopharm – entspreche einem nicht zulässigen Wirkversprechen, während «natürliche Wirkungsweise» so tue, als ob es sich um ein Naturprodukt handle.
Patron André Ackermann muss laut dem Bericht nun 7000 Franken Busse zahlen und erhält einen Eintrag ins Strafregister – nicht der erste. Offenbar reagierte Ackermann mit einem bösen Brief: Die Behörde «möge doch die grossen Fische jagen».
Statt Versprechen im Logo
Bei A. Vogel wiederum monierte Swissmedic die Aussage «Eine Antwort der Natur», da sich dies auf das Medikament bezieht. In der Einigungsverhandlung hat man einen Kompromiss gefunden: Die Firma verkleinert den Slogan und integriert ihn ins Firmenlogo – so bezieht er sich nicht mehr auf das Medikament. Allerdings muss die Firma nun alle Werbemittel neu gestalten. (gbl)