Wer von der Schweiz aus bei einem ausländischen Shop im Internet etwas bestellen will, wird manchmal direkt auf eine andere Site umgeleitet. Dort sind die Preise dann massiv höher.
Seit Anfang Jahr verbietet das revidierte Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) das sogenannte Geoblocking, das hinter dieser Umleitung steckt. Doch wirkt das Gesetz?
«Homöopathische» Wirkung
Es sei ein «Tiger ohne Zähne», so Ueli Grüter, Luzerner Rechtsdozent, in seinem Blog Juristenfutter.ch. Es habe höchstens «homöopathische» Wirkung. Denn Händler, die das Geoblocking-Verbot umgehen, werden nicht bestraft.
Kundinnen und Kunden können das Verbot zwar vor Gericht einklagen. Das ist aber teuer und aufwendig. Betroffene melden sich am besten beim Konsumentenschutz oder beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco).
Zu wenig Beschwerden
Beim Seco sind seit Anfang Jahr rund 60 Beschwerden eingegangen. Meist gebe es gegen eine einzelne Firma aber bloss eine bis maximal vier Beschwerden, heisst es dort. Zu wenig, um tätig zu werden.
Beim Konsumentenschutz sind rund 600 Meldungen eingegangen. «TUI, Thomann, Kare und Waschbär haben aus unserer Sicht gegen das UWG verstossen», sagt André Bähler. TUI und Thomann hätten die Kunden aus der Schweiz von der deutschen direkt auf die Schweizer Website weitergeleitet. Der Möbelhändler Kare habe Schweizer Zugriffe auf seinen deutschen Online-Shop blockiert. Und der Waschbär-Versand habe einem Kunden aus der Schweiz die Lieferung an eine deutsche Lieferadresse verweigert. Aber: «Alle vier Firmen haben inzwischen ihre Geschäftspraxis geändert – nach negativen Medienberichten.» Immerhin indirekt kann das neue Gesetz also Wirkung zeigen.
Dieser Artikel wurde aus dem Magazin «Beobachter» übernommen. Weitere spannende Artikel findest du unter www.beobachter.ch
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