In Visp VS ist die Unzufriedenheit gross. 850 Angestellte der Chemiefirma Arxada sind sauer auf ihre neuen Chefs. Bis vor drei Jahren haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch für die Lonza gearbeitet. Dann wurde das Chemiegeschäft verkauft. Neu sind sie für die Arxada tätig. Mit den alten Personal- und Arbeitszeitreglementen aus Lonza-Zeiten – bis jetzt.
Denn das ändert sich nun. Die Bedingungen verschlechtern sich, wie der «Walliser Bote» schreibt. So werden Frei-Tage bei Todesfällen von Tanten und Onkeln gestrichen. Bei Geburt und Heirat gibt es keinen finanziellen Zuschuss mehr. Zudem werden die Schichtzulagen gekürzt. Damit nicht genug: Neu gibt es tiefere Zuschüsse für den öffentlichen Verkehr.
Mitarbeitende müssen neuen Arbeitsvertrag unterzeichnen
Die happigen Vorwürfe: Arxada breche Versprechungen, dass alles gleich bleibe oder sogar besser werde. Die Gewerkschaften Syna und Unia monieren einen Alleingang der Chefetage. Bei der Ausarbeitung der neuen Reglemente habe diese einen grossen Teil der Belegschaft ignoriert. Auch die Gewerkschaften durften nicht mitreden, so der Vorwurf.
Wer die neuen Reglemente akzeptiert, muss einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben. Tut man dies nicht, dann kommt dies laut den zwei Gewerkschaften einer Kündigung gleich. Die beiden Arbeitnehmervertreter bekämpfen die neuen Personal- und Arbeitszeitreglemente.
«Wir benötigen die Mitarbeitenden im Betrieb»
Was sagt Arxada? Die Chemiefirma wehrt sich gegen die Anschuldigungen. Die neuen Reglemente seien in Zusammenarbeit mit der Arbeitnehmervertretung ausgearbeitet worden. «Wir haben den einen Frei-Tag bei Todesfällen von Tanten und Onkeln gestrichen, denn wir benötigen die Mitarbeitenden im Betrieb, wir sind auf Wachstumskurs und haben eine hohe Auslastung. Die anderen Frei-Tage haben wir jedoch behalten», sagt Geschäftsleitungsmitglied Tim Hashagen zum «Walliser Boten».
Wie aber sieht die rechtliche Lage aus? Nach dem Tod eines Familienangehörigen dürfen Arbeitnehmer in der Regel ein bis drei Tage der Arbeit fernbleiben, schreibt der «Beobachter». Das Obligationerecht (OR) äussert sich allerdings nur ansatzweise. Viele Firmen haben diese sogenannten Kurzabsenzen deshalb in ihrem Betriebsreglement geregelt. Oft gibt es auch im GAV, dem Gesamtarbeitsvertrag, Hinweise dazu.
«Sehr gute Sozialleistungen»
Weiter hält die Arxada fest, dass man auch künftig eine «überdurchschnittliche Ferienregelung» und «sehr gute Sozialleistungen» biete. Das Personalreglement stosse auf eine grosse Akzeptanz. Hashagen gibt aber zu: «Unsere Kommunikation war nicht gut.» Das wolle die Firma verbessern. In den nächsten Wochen seien in Visp deshalb 26 Informationsveranstaltungen geplant.
Die Gewerkschaften geben sich damit aber nicht zufrieden. Sie prüfen «kreative Protestaktionen».