Wildwuchs bei Steuererklärung
So lange kannst du die Frist in deinem Kanton verlängern

Es ist wieder Zeit für die Steuererklärung. Nicht in allen Kantonen gilt allerdings die gleiche Frist. Zudem gelten für eine Verlängerung der Frist andere Regeln und unterschiedlich hohe Gebühren.
Publiziert: 26.03.2025 um 17:36 Uhr
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Aktualisiert: 26.03.2025 um 18:02 Uhr
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Auf die Steuerämter wartet in den nächsten Monaten viel Arbeit.
Foto: Keystone

Darum gehts

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Robin WegmüllerRedaktor Wirtschaft

Und wie lange schiebst du deine Steuererklärung schon vor dir her? Die erste Frist für das Einreichen der Unterlagen kommt mit grossen Schritten näher. In drei Kantonen ist sie bereits abgelaufen. Es ist also höchste Zeit, sich der mühsamen Arbeit anzunehmen. Oder du lässt die Frist verlängern. Blick liefert dir die Übersicht, bis wann du die Abrechnung hinauszögern kannst und wie viel das kostet.

Eines vorab, falls du eine Fristerstreckung in Erwägung ziehst: Keine Angst, du bist nicht allein. Über den Daumen gepeilt braucht jeder Zweite mehr Zeit, um seine Steuererklärung abzugeben. Im Kanton Bern wurden so im vergangenen Jahr von 655’990 versandten Steuererklärungen 361’924 verlängert. Gut 100’000 Einwohner erhielten eine Mahnung.

In der Stadt Zürich hat ein Grossteil der Steuerpflichtigen eine Verlängerung der Frist beantragt. 270’000 Steuererklärungen wurden im Jahr 2024 versendet, 257’000 Erstreckungsgesuche sind eingegangen. Ermahnt wurden gut 60’000 Personen. Auch in Frauenfeld erhielt knapp ein Viertel aller Steuerpflichtigen eine Mahnung.

Die kantonale Übersicht

Die verschiedenen Termine können Steuerzahlende aber auch verwirren. Bei den Verlängerungsdaten und den damit verbundenen Gebühren zeigt sich unser ausgeprägter Föderalismus. Wie lange du die Frist erstrecken lassen kannst, hängt stark davon ab, in welchem Kanton du wohnst.

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In drei Kantonen kann es beispielsweise bereits zu spät sein. Die Frist ist in Neuenburg bereits am 21. Februar abgelaufen, in der Waadt und in Bern am 15. März. Im Kanton Luzern musst du die Erklärung 30 Tage nach dem Erhalten einsenden. In Appenzell Innerrhoden, Zug und im Tessin haben Steuerzahlende dafür etwas länger Zeit, bis zum 30. April, dann hat die Steuererklärung im Postfach der Steuerverwaltung zu liegen. In allen anderen Kantonen gilt die Erstfrist vom 31. März.

In sechs Kantonen (Basel-Land, Graubünden, Aargau, Schwyz, Jura und Waadt) erübrigt sich eine Verlängerung der Frist bis zu einem gewissen Datum, da sowieso keine Mahnungen bis dahin ausgesprochen werden.

Wie beantrage ich eine Fristverlängerung?

So unübersichtlich die verschiedenen Fristen sind, so einfach ist es dafür, eine Verlängerung zu beantragen. Für einmal unterscheidet sich das Vorgehen in den verschiedenen Kantonen kaum. Am einfachsten geht es online. Alle verlangten Angaben findest du auf der erhaltenen Steuererklärung.

Des Weiteren kannst du die Frist auch telefonisch oder persönlich am Schalter der kantonalen Steuerverwaltung erstrecken lassen. In Spezialfällen ist eine schriftliche Begründung notwendig.

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