«Abzüge fürs Homeoffice lohnen sich meistens nicht»
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Steuerexperte gibt Tipps:«Abzüge fürs Homeoffice lohnen sich meistens nicht»

Blick-Community befragt Steuerexperten Stoll
Diese 15 Antworten helfen beim Ausfüllen der Steuererklärung, um Fehler zu vermeiden

Die Frist für die Steuererklärung endet in vielen Kantonen am 31. März. Blick beantwortet mit Steuerexperte Markus Stoll die wichtigsten Fragen der Blick-Community zur Vorbereitung und zum Ausfüllen der Steuererklärung.
Publiziert: 20.02.2025 um 01:36 Uhr
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Aktualisiert: 20.02.2025 um 15:38 Uhr
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Das Ausfüllen der Steuererklärung kann Kopfzerbrechen verursachen.
Foto: Getty Images

Auf einen Blick

  • Steuererklärung: Frist, Abzüge und wichtige Informationen für Schweizer Steuerzahler
  • Homeoffice-Kosten abzugsfähig, aber strenge Auflagen der Steuerbehörden
  • Spenden bis zu 20 Prozent des Nettoeinkommens steuerlich absetzbar
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Christian KolbeRedaktor Wirtschaft

Es bleiben nur noch wenige Wochen, um die Steuererklärung auszufüllen. In vielen Kantonen endet die Frist am 31. März. Deshalb ist es langsam Zeit, die nötigen Dokumente wie Lohnausweis, Vermögensaufstellung und Belege für Abzüge zusammenzusuchen. Dank den modernen Onlineprogrammen zum Ausfüllen der Steuererklärung ist die Suche nach den Unterlagen oft der aufwendigste Teil dieser Aufgabe. Damit du gut darauf vorbereitet bist, beantwortet Blick zusammen mit dem Steuerexperten Markus Stoll (52) vom VZ Vermögenszentrum die brennendsten Fragen der Blick-Community.

Vor dem Ausfüllen

Wie kann ich die Frist für das Einreichen der Steuererklärung verlängern?
In den Steuerunterlagen findet sich ein Hinweis, wo und wie man diese Fristerstreckung elektronisch beantragen kann – oft in Form eines QR-Codes oder einer Internetadresse. Wichtig ist, dass du den Antrag auf Fristerstreckung vor Ende März beziehungsweise innerhalb der in deiner Steuererklärung aufgedruckten Frist einreichst. Es gibt einige Kantone, die keine Fristerstreckung mehr gewähren, wenn die Frist zur Abgabe der Steuererklärung abgelaufen ist.

Was passiert, wenn ich die Steuererklärung nicht oder zu spät einreiche?
Zuerst verschicken die Steuerbehörden eine Mahnung. Wenn du sie dann immer noch nicht eingereicht hast, kann es sein, dass du wegen Verfahrenspflichtverletzungen eine Busse bekommst. Diese kann mehrere Tausend Franken betragen. Und dein Einkommen und Vermögen wird von den Steuerbehörden eingeschätzt. Das ist meistens ungünstiger, als wenn du die Erklärung selber ausfüllst.

Wann lohnt sich ein Steuerberater?
Beratung lohnt sich für Leute, die komplexere finanzielle Verhältnisse haben. Zum Beispiel wenn es um eine Erbschaft geht oder wenn man eine Liegenschaft besitzt, grössere Unterhalts- oder Sanierungskosten getätigt hat und nicht genau weiss, was man da abziehen kann. In solchen Fällen lohnt es sich sicher, jemanden beizuziehen. In den meisten anderen Fällen führt das Steuerprogramm der Kantone gut durch den ganzen Prozess.

Abzüge lohnen sich

Kann ich die Skischulkosten der Kinder absetzen?
Ausbildungskosten für Kinder allgemein können von den Steuern nicht abgezogen werden. Das gilt auch für die Skischule. Die Kosten für Weiterbildung dagegen können bis zu einem Betrag von – je nach Kanton – maximal 12’000 bis 13’000 Franken abgezogen werden. Allerdings nur die Kosten, die der Arbeitgeber nicht übernimmt.

Was darf ich für Homeoffice abziehen?
Homeoffice-Kosten sind grundsätzlich abzugsfähig, allerdings sind die Auflagen der Steuerbehörden dafür recht streng. Das heisst, man muss einen wesentlichen Teil der Arbeit im Homeoffice verbringen, je nach Kanton bis zu 40 Prozent der Arbeitszeit. Eine weitere Voraussetzung ist, dass man im Büro keinen fixen Arbeitsplatz hat, an dem man arbeiten kann. Zudem muss zu Hause ein Zimmer wirklich als Büro eingerichtet sein. In vielen Fällen gibt es dadurch eigentlich keine Steuerersparnis, denn auf der anderen Seite fallen der Pauschalabzug für Berufskosten und teilweise die berufsbedingten Fahrtkosten und die Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung weg. 

Wie ist es mit Spenden?
Spenden können abgezogen werden, wenn sie an Organisationen mit Sitz in der Schweiz geleistet werden, in den meisten Kantonen im Umfang von maximal 20 Prozent des Nettoeinkommens.

Gesundheit und Versicherungen

Welche Ausgaben für meine Gesundheit kann ich abziehen?
Kosten für Unfall oder Krankheit können grundsätzlich in der Steuererklärung geltend gemacht werden, allerdings nur der Nettobetrag nach Abzug der Kosten, die eine Krankenkasse vergütet. Zusätzlich kann man auch Kosten abziehen, die nicht über die Krankenkassen abgerechnet werden, etwa Ausgaben für den Zahnarzt oder eine neue Brille. Bei der Bundessteuer greifen diese Abzüge aber erst, wenn sie 5 Prozent des Nettoeinkommens übersteigen. In den Kantonen gibt es zum Teil verschiedene Regelungen.

Kann ich weitere Versicherungsprämien abziehen?
Es gibt eine Versicherungspauschale für Prämien, die du für die Kranken-, Unfall- oder Lebensversicherung einzahlst.

Wie sieht es mit Leasingkosten fürs Auto aus?
Nein, Leasingkosten sind nicht von den Steuern absetzbar. Das gilt auch für Auto-Abo-Modelle wie bei Carvolution. Falls die Voraussetzungen erfüllt sind, lassen sich die Fahrtkosten zum Arbeitsort abziehen.

Rund ums eigene Haus

Welche Renovationskosten kann ich als Hausbesitzer abziehen?
Bei Renovationen für Liegenschaften wird unterschieden zwischen wertvermehrenden und werterhaltenden Kosten. Werterhaltende Kosten können bei der Einkommenssteuer abgezogen werden. Wertvermehrende Kosten bringen die Liegenschaft in einen besseren Zustand (zum Beispiel Anbau Wintergarten) und können später bei einem Verkauf bei der Grundstückgewinnsteuer abgezogen werden.

Sind Anschaffungskosten für die Solaranlage abzugsfähig?
Die Installation einer Solaranlage ist eigentlich auch eine wertvermehrende Investition. Allerdings macht das Gesetz für Energiesparmassnahmen eine Ausnahme. Diese können auch als Unterhaltskosten abgezogen werden. Die normalen Unterhaltskosten können nur im betreffenden Jahr zum Abzug gebracht werden, während die Kosten für Energiesparmassnahmen während dreier Jahre abgezogen werden können, jedoch nur, wenn sie in der laufenden Steuerperiode nicht vollständig zum Abzug gebracht werden konnten. Allerdings müssen auch allfällige Fördergelder von den Installationskosten abgezogen werden.

Wo bezahle ich die Steuern für meine Ferienwohnung?
Wenn du eine Ferienwohnung hast oder eine Liegenschaft in einem anderen Kanton, dann bist du in zwei Kantonen steuerpflichtig. Jede Liegenschaft muss im Standortkanton versteuert werden. Allerdings reicht es, dafür nur die Steuererklärung im Wohnsitzkanton auszufüllen und eine Kopie davon an den Liegenschaftskanton zu schicken. Die Steuerverwaltungen machen dann eine sogenannte Steuerausscheidung. Du zahlst zwar in zwei Kantonen Steuern, wirst so aber nicht doppelt besteuert.

Vermögen, Erbschaft, weiterarbeiten nach Pension

Wie werden Kryptowährungen versteuert?
Kryptowährungen sind genau gleich wie übrige Guthaben im Wertschriftenverzeichnis aufzuführen. Man gibt einfach den Schlusskurs an, Ende Jahr. Die Steuerverwaltung hat für die meisten gängigen Kryptowährungen eine Liste, wo man diese Kurse sieht. Wer mit Mining und Staking Geld verdient, muss diese Einkünfte als Einkommen versteuern.

Wo muss ich ein Erbe eintragen – unter steuerbarem oder nicht steuerbarem Einkommen?
Eine Erbschaft ist am Todestag des Erblassers in der eigenen Steuererklärung zu deklarieren, entsprechend der Erbquote, genau gleich wie eigene Einkünfte und Vermögen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Erbschaft bereits verteilt ist. Geerbte Liegenschaften sind im Liegenschaftenverzeichnis aufzuführen, während Wertschriften und Bankkonten im Wertschriftenverzeichnis deklariert werden können.

Was gilt es zu beachten, wenn ich über das Pensionsalter hinaus weiterarbeite?
Da stellt sich zunächst die Frage, ob du noch einer Pensionskasse angeschlossen bist. Falls ja, kannst du Einzahlungen in die Säule 3a bis zum Maximalbetrag von 7056 Franken im Jahr 2024 absetzen. Falls nicht, sind Einzahlungen auf 20 Prozent deines Erwerbseinkommens bis maximal 35’280 Franken möglich. Zur Info: Falls du bereits Einzahlungen für das Jahr 2025 tätigen möchtest, beträgt der Maximalbetrag für das Jahr 2025 7258 Franken für Personen mit Pensionskassenanschluss und maximal 36'288 Franken für Personen ohne Pensionskassenanschluss.

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