Wie du dich wehren kannst
Ferien in Horrorbude statt Traumvilla – was jetzt?

Verdreckt und unbewohnbar: Die traumhafte Ferienwohnung kann sich schnell als fürchterliche Bleibe herausstellen. Wie du das böse Erwachen im Vorfeld verhindern kannst. Und wie du dich wehrst, wenn die Location nicht hält, was das Inserat versprochen hat.
Publiziert: 28.03.2025 um 12:01 Uhr
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Aktualisiert: 28.03.2025 um 14:56 Uhr
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Danach suchen alle: Die Traumunterkunft für die nächsten Ferien.
Foto: zVg

Darum gehts

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Julia Gubler
Beobachter

Es gibt Dinge, die man auf Fotos nicht sieht: An den Gläsern klebt Lippenstift, und aus dem Bad strömt ein Geruch, der einem das Mittagessen hochkommen lässt.

Artikel aus dem «Beobachter»

Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.

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Die Ferienwohnung ist nicht immer das, was man sich vorgestellt hat. Manchmal fehlt der versprochene Pool. Oder schlimmstenfalls die ganze Wohnung.

Ich habe online eine prächtige Villa in Mallorca zum Spottpreis gefunden. Wie kann ich prüfen, ob das Angebot seriös ist?

Wenn sich die Vermieterinnen und Vermieter verifizieren müssen, um auf der Website Ferienhäuser und -wohnungen anzubieten, ist das schon mal nicht schlecht. Zahlreiche Bilder sind ein gutes Zeichen und können eine realistische Vorstellung von der Unterkunft bieten.

3 Checks, bevor du deine Ferienwohnung buchst

1. Überprüfe die Fotos: Nicht selten werben Anbieter mit fremden Bildern. Das kann man aber nachverfolgen: mit einer «umgekehrten Bildersuche» auf Tineye oder Google. Tauchen die Bilder auch anderswo auf? Dann Hände weg.

2. Nutze Vorauskasse nur bei seriösen Anbietern: Zu gutes Angebot oder ungutes Bauchgefühl? Telefonisch lässt sich nachhaken. Das vermittelt auch einen ersten Eindruck.

3. Lese die Bewertungen: Zahlreiche, über einen längeren Zeitraum verteilte ausgewogene Onlinerezensionen können vertrauenswürdig sein.

1. Überprüfe die Fotos: Nicht selten werben Anbieter mit fremden Bildern. Das kann man aber nachverfolgen: mit einer «umgekehrten Bildersuche» auf Tineye oder Google. Tauchen die Bilder auch anderswo auf? Dann Hände weg.

2. Nutze Vorauskasse nur bei seriösen Anbietern: Zu gutes Angebot oder ungutes Bauchgefühl? Telefonisch lässt sich nachhaken. Das vermittelt auch einen ersten Eindruck.

3. Lese die Bewertungen: Zahlreiche, über einen längeren Zeitraum verteilte ausgewogene Onlinerezensionen können vertrauenswürdig sein.

Ganz wichtig sind Bewertungen von echten Gästen. Sie machen oft auf Details oder Mängel aufmerksam, die im Inserat nicht zu erkennen sind. Man kann auch auf Google Maps oder via Street View die Adresse überprüfen. Steht dort wirklich das inserierte Haus?

Wenn der Preis zu schön ist, um wahr zu sein, ist er das wahrscheinlich auch. Dann sollte man besonders gut prüfen, ob das Inserat und die Site insgesamt einen seriösen Eindruck machen.

Der versprochene Garten ist eher ein Balkönchen. Und die Nachbarn dürfen den «privaten» Pool auch benutzen. Darf ich eine andere Unterkunft buchen und die Zusatzkosten vom Vermieter verlangen?

Der Vermieter muss einhalten, was er im Inserat verspricht. Wenn zum Beispiel ein Zimmer fehlt oder der Pool plötzlich doch nicht privat ist, liegt ein grober Mangel vor. Dann sollte man zuerst beim Vermieter reklamieren – und eine Unterkunft verlangen, die dem gebuchten Angebot entspricht. Das gilt zum Beispiel auch, wenn gleich nebenan eine grosse Baustelle den Frieden stört.

Wenn der Vermieter keinen Ersatz bieten kann, muss er theoretisch Schadenersatz leisten. Also die Zusatzkosten für den Wechsel ins Bijou mit eigenem Pool übernehmen.

Aber Achtung: Das ist die Theorie. In der Realität ist es meistens nicht so einfach, an dieses Geld zu kommen. Und in Italien oder Frankreich klagen? Lohnt sich nicht. Darum sollte man sich am besten irgendwie an Ort und Stelle einigen – auf einen Preisnachlass oder eine sonstige Zusatzleistung des Vermieters.

Ich kann nicht anreisen, weil ein Erdrutsch die Zufahrt zum Haus versperrt. Muss die Vermieterin eine Ersatzunterkunft zahlen?

In diesem Fall nicht. Denn ein Erdrutsch ist höhere Gewalt. Weil die Vermieterin nichts dafür kann, muss sie auch nichts – weder zahlen noch eine Ersatzunterkunft herzaubern. Anders sieht es aus, wenn sie tagelang Däumchen gedreht hat, statt die Zufahrt freizumachen, obwohl das bestens möglich gewesen wäre.

Anstelle des Traumhauses gammelt ein ausgetrocknetes Feld vor sich hin. Was kann ich tun?

So rasch wie möglich eine andere Unterkunft suchen. Und klar, man kann versuchen, den angeblichen Vermieter zu kontaktieren und auf eine Lösung zu pochen. Die Chance ist aber klein, dass einfach ein Irrtum wie etwa eine falsche Adresse vorliegt.

Wahrscheinlicher ist es, dass Betrüger ihr Netz ausgeworfen haben. Dann kann man immerhin der Buchungsplattform ins Gilet heulen. Die kann sich zwar mit dem Argument herauswinden, dass sie nur Vermittlerin sei. Den Vertrag schliesst man in der Regel direkt mit dem Vermieter ab.

Dennoch sollte man den Vorfall melden und die Betreiber der Buchungsplattform um Hilfe bitten. Es kann sein, dass das bezahlte Geld noch nicht an den Vermieter geflossen ist und den Weg zurück zum geprellten Mieter findet.

Wichtig: Nie Zahlungen ausserhalb der Buchungsplattform machen – sonst kann sie in solchen Fällen unmöglich helfen.

Der Vermieter will plötzlich zusätzliches Geld für Bettwäsche und Handtücher. Ich bin davon ausgegangen, dass das im Mietpreis inbegriffen ist.

Man darf davon ausgehen, dass diese Dinge im Mietpreis enthalten sind. Wenn nicht, müsste es im Inserat und bei der Buchung einen klaren Hinweis darauf geben. Darum: vor dem finalen Klick alle Informationen im Inserat genau anschauen. Es kommt auch vor, dass die Endreinigung oder die Heizung zusätzlich verrechnet werden. Auch andere Details übersieht man gern. Zum Beispiel, dass der Vermieter im selben Haus lebt.

Die Vermieterin will uns aus dem Haus schmeissen, weil wir einen Junggesellenabschied gefeiert haben. Darf sie das?

Unter Umständen schon. Das Inserat enthält meistens irgendwo verbindliche Hausregeln, die man mit der Buchung akzeptiert. Punkte wie «keine Parties» oder «keine laute Musik» sind oft darin aufgeführt. Wenn man trotzdem stundenlang grölend Bier-Pong spielt und dabei Nachbarn stört, darf die Vermieterin grundsätzlich verlangen, dass man abreist. Und zwar ohne Erstattung der restlichen Aufenthaltsdauer.

Falls man also einen Ort sucht, wo man die ganze Nacht feuchtfröhlich feiern kann, sollte man mit der Vermieterin absprechen, was erlaubt ist.

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Entpuppt sich die Ferienwohnung oder das Ferienhaus als verwahrloste Bruchbude? Beobachter-Mitglieder erfahren, worauf sie bei der Buchung schon mittels einer Checkliste achten können, wie sie auf Mängel richtig reagieren und was ihre Rechte und Pflichten als Mieter sind.

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