Weko-Strafe bestätigt
Swisscom muss wegen TV-Rechten fast 72 Mio. Fr. blechen

Das Bundesgericht verhängt eine Strafe in Höhe von 71,8 Millionen Franken gegen die Swisscom. Der Telekomriese habe über Jahre die Konkurrenz behindert, indem sie Schweizer Fussball- und Eishockeyübertragungen nur eingeschränkt zur Verfügung stellte.
Publiziert: 26.06.2024 um 12:00 Uhr
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Aktualisiert: 26.06.2024 um 12:14 Uhr
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Die Swisscom soll Konkurrenten diskriminiert haben, indem sie Schweizer Fussball- und Eishockeyübertragungen nicht oder eingeschränkt zur Verfügung stellte.
Foto: Claudio de Capitani/freshfocus
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Das Bundesgericht hat die Sanktion der Wettbewerbskommission gegen die Swisscom im Streit um Sportübertragungen bestätigt. Das Telekommunikationsunternehmen muss eine Busse von 71,8 Millionen Franken zahlen.

Die eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) kam 2016 zum Schluss, dass Swisscom und Blue Entertainment (vormals CT Cinetrade AG) im Zeitraum von 2006 bis 2013 ihre marktbeherrschende Stellung bei der Bereitstellung von Sportübertragungen ausgenützt hätten.

Sie hätten Geschäftsbeziehungen mit Konkurrenten verweigert und Handelspartner diskriminiert, indem sie Schweizer Fussball- und Eishockeyübertragungen und ausländische Fussballübertragungen nicht oder eingeschränkt bereitgestellt hätten.

Bereits das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die entsprechende Verfügung in einem Urteil vom Mai 2022. Das Bundesgericht folgt den Argumenten der Vorinstanz in einem am Mittwoch veröffentlichten Entscheid.

Mittelschwerer Verstoss

Die Swisscom und die Gesellschaften Cinetrade und Teleclub hätten die gesamte Konkurrenz auf dem TV-Markt über Jahre hinweg behindert, schreibt das Bundesgericht. Dies sei durch eine Kombination verschiedener unzulässiger Verhaltensweisen geschehen. Das Gericht geht von einem mittelschweren Verstoss gegen das Kartellgesetz aus.

Auch gegen die Höhe der Sanktion hat das Gericht nichts einzuwenden. Die Schwere und die Dauer der Verstösse seien ebenso berücksichtigt worden, wie deren Wiederholung. Für das Verfahren vor Bundesgericht muss Swisscom zudem 100'000 Franken zahlen.

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