Weko leitet Untersuchung ein
Hat Swisscom Konkurrenten benachteiligt?

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat gegen die Swisscom und deren Tochter Directories eine Untersuchung eröffnet. Der Grund dafür ist ein möglicher Verstoss gegen das Kartellgesetz.
Publiziert: 07.09.2021 um 10:02 Uhr
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Aktualisiert: 07.09.2021 um 10:03 Uhr
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Die Wettbewerbskommission eröffnet eine Untersuchung gegen die Swisscom und deren Tochter Directories eine Untersuchung eröffnet.
Foto: Keystone

Directories, eine Tochter von Swisscom, ist die Herausgeberin des gedruckten Telefonbuchs. Weiter ist die Firma auch Betreiberin der beiden Online-Verzeichnisdienste local.ch und search.ch. Im Frühjahr 2019 hat sie das Einheitsprodukt Swiss List eingeführt.

Es gebe Anhaltspunkte, dass Directories mit der Einführung der Swiss-List-Produkte Wettbewerber und Endkunden benachteiligt. Im Rahmen der Untersuchung soll nun geprüft werden, ob Swisscom Directories tatsächlich eine marktbeherrschende Stellung hat und sich im Sinne des Kartellgesetzes missbräuchlich verhält. Die Untersuchung dürfte rund zwei Jahren dauern, teilte die Weko am Dienstag mit.

Telefonbucheinträge werden erschwert

Directories habe mit der Einführung von Swiss List den Preis und die Bedingungen für die Ergänzung des Telefonbucheintrags grundlegend geändert, bemängelt die Weko. Neu würden verschiedene Produkte und Dienstleistungen nur noch gebündelt angeboten. Dies könne nach einer ersten Einschätzung zu einer Behinderung von Wettbewerbern und zur Benachteiligung der Marktgegenseite führen.

Swisscom Directories hält sich mit einer Antwort auf die Vorwürfe noch zurück. Die Firma will laut eigenen Angaben den vorliegenden Schlussbericht der Vorabklärung im Detail prüfen und gegenüber dem Sekretariat der Wettbewerbskommission fristgerecht Stellung nehmen. Bis zum Abschluss der Untersuchung nehme man keine weitere Stellung, heisst es. (SDA/knr)

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