Weil er für Büezer kochte
Saftige Corona-Busse für gutherzigen Walliser Hotelier

Ein Walliser Hotelier hat wochenlang für Büezer gekocht, obwohl er dies während der Corona-Krise nicht durfte. Nun hat er eine gesalzene Rechnung erhalten.
Publiziert: 19.05.2021 um 12:32 Uhr
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Aktualisiert: 19.05.2021 um 16:09 Uhr
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Der Walliser Hotelier servierte seinen Gästen deftige Kost. (Symbolbild)
Foto: F1online

Weit oben im Goms im Oberwallis liegt Ulrichen VS. Im Winter ein unwirtlicher, weil kalter Ort. Umso wichtiger, dass sich Handwerker oder Männer der Müllabfuhr über Mittag bei einer währschaften Mahlzeit aufwärmen können. Genau so sieht dies auch ein Ulricher Hotelier, der im Winter immer wieder warme Mahlzeiten in seinem Restaurant serviert – obwohl er dies eigentlich nur für Hotelgäste machen dürfte.

Lange geht das denn auch nicht gut. Ende Februar kontrolliert die Polizei zwei Gäste, wie der «Walliser Bote» berichtet. Sie sitzen im Restaurant. Vor ihnen zwei volle Teller und zwei Gläser. Schnell merken die Beamten, dass es sich bei den beiden hungrigen Mäulern nicht um Hotelgäste handelt.

Lieferant für Racletteabend

Der eine Gast ist laut dem «Walliser Boten» ein Lieferant, der Kartoffeln und Zwiebeln für den geplanten Racletteabend im Hotel vorbeibrachte. Der andere ein Teilzeitmitarbeiter, mit dem der Geschäftsführer den Abend besprechen wollte. Er sollte da im Service mithelfen.

Auf dem Polizeiposten gab der Hotelier zu, dass er seit der coronabedingten Schliessung der Beizen am 22. Dezember 2020 immer wieder Gäste bewirtet hatte. Ohne Kassenzettel. Die Gäste haben das Geld für Speis und Trank laut dem Bericht jeweils von sich aus auf den Tisch gelegt.

800 Franken Busse

Sein Tun hat Folgen. «Indem der Hotelier von Ende Dezember 2020 bis Ende Februar 2021 Stammkunden, Nicht-Hotelgästen, Handwerkern, Mitarbeitern der Müllabfuhr, Lieferanten und Kollegen regelmässig Essen und Getränke ausgab, hat er sich wegen Widerhandlungen gegen die Covid-19-Verordnung strafbar gemacht», heisst es im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Oberwallis, der dem «Walliser Boten» vorliegt.

Der Hotelier muss eine Busse von 800 Franken zahlen und die Verfahrenskosten von 400 Franken übernehmen. Den Strafbefehl hat er akzeptiert. Das Urteil ist rechtskräftig. (pbe)

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