Das haben sich die beiden Jungunternehmer wohl anders vorgestellt: Die beiden 25-jährigen Männer haben während Corona Millionen gescheffelt. Sie importierten Masken und verkauften diese unter anderem in der Schweiz. Damit häuften sie ein Vermögen von 300 Millionen Franken an, wird geschätzt. Nun streiten sich die beiden aber vor Gericht – mit einer zweiten Emix-Firma.
Neben Emix Trading AG war noch eine zweite Firma an den Maskendeals beteiligt, wie die «SonntagsZeitung» schreibt. Emix Automobile ist seit 2018 im Handelsregister eingetragen. Geschäftsführer sind sowohl die beiden Maskenmillionäre als auch ein zusätzlicher Mann. Ebendieser Mann hat die beiden Jungunternehmer nun verklagt. Aber weshalb?
Während die beiden Emix-Gründer mit ihren Maskendeals beschäftigt waren, hat der dritte Geschäftsführer bei Emix Automobil das Ruder in die Hand genommen. Es kam zur Klage: von Emix Automobile gegen Emix Trading.
Provision für Luxusautos gefordert
Nachdem das erste Geld geflossen war, gönnten sich die beiden Maskenmillionäre nämlich zwei Luxusschlitten. Genauer gesagt: einen Rolls-Royce für 417’100 Franken und einen Bentley Continental für 270’100 Franken. Der Kauf wurde damals über die beiden Emix-Firmen abgewickelt. Damals standen beide Firmen noch unter der Kontrolle der beiden Jungunternehmer.
Im Sommer 2021 hat sich das aber geändert: Die beiden hatten ihre Zeichnungsberechtigung laut Handelsregister verloren, wie es im Bericht weiter heisst. Der neue – alleinige – Geschäftsführer fordert eine Provision von 60'000 Franken. Denn er habe dank seiner Beziehungen bei den Lieferanten der Luxusschlitten einen doppelt so hohen Rabatt ausgehandelt.
Urteil angefochten
Das sieht das Kantonsgericht Zug aber anders: Es hat für die Maskenmillionäre entschieden – und somit gegen den unbekannten Geschäftsführer. Dieser hat das Urteil aber bereits angefochten. Der Fall muss also erneut beurteilt werden.
Die beiden Gründer teilen in einer Stellungnahme zum Urteil vom Kantonsgericht mit, «dass die Klägerin vollständig unterlegen ist, wobei ihr auch die Bezahlung der gesamten Prozesskosten und einer Parteientschädigung auferlegt wurde». (kae)