Wegen Maskenpflicht im Büro
«Jetzt brauchts mehr Pausen zum Durchatmen!»

Nächste Woche wird die Schweizer Arbeitswelt wieder auf den Kopf gestellt. Homeoffice und Maskenpflicht am Arbeitsplatz passen nicht allen. BLICK hat die wichtigsten Reaktionen.
Publiziert: 13.01.2021 um 19:33 Uhr
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Aktualisiert: 15.01.2021 um 11:38 Uhr
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Ab Montag gilt in Büros Maskenpflicht.
Foto: Getty Images
Patrik Berger und Christian Kolbe

Ab Montag werden noch mehr Schweizerinnen und Schweizer wieder im Homeoffice arbeiten. Die wenigen, die noch ins Büro dürfen, müssen nicht nur in den Gängen oder im Kaffee-Raum eine Maske tragen. Sondern auch am eigenen Schreibtisch. Das führt zu teils heftigen Reaktionen.

«Die meisten Banken arbeiten bereits im Homeoffice. Dass nun auch im Büro Maske getragen werden müssen, das ist ganz klar eine Verschärfung. Ich hoffe, dass die Masken jetzt vom Arbeitgeber bezahlt werden», fordert Denise Chervet (63), Geschäftsführerin des Schweizerischen Bankenpersonalverbandes. «Zudem braucht es mehr Pausen, damit die Leute zum Durchatmen nach draussen gehen können.»

«Lehrlinge leiden»

Der Arbeitgeberverband fragt sich, ob die vom Bundesrat beschlossene Verschärfungen beim Homeoffice wirksam sind. «Diese Arbeitsform ist lediglich bei einem geringen Anteil der Arbeitsplätze möglich», sagt Roland Müller, Präsident des Arbeitgeberverbandes.

«Ausserdem haben sich andere organisatorische und technische Massnahmen auch gemäss BAG in der Praxis bewährt und die Ansteckungsgefahr minimiert. Darüber hinaus leiden die Lehrlinge, wenn ihre Ausbildung am Arbeitsplatz unterbunden wird.» Deshalb brauche es Ausnahmen.

Keine Entschädigung fürs Homeoffice

«Mit der Pflicht zum Homeoffice und einem spezifischem Schutz von besonders gefährdeten Personen wird der Gesundheitsschutz für die Arbeitnehmenden verbessert», freut sich die Gewerkschafts-Dachverband Travail Suisse.

«Wir unterstützt diese Regelungen, betrachten allerdings kritisch den expliziten Ausschluss einer Auslagenentschädigung für Homeoffice.» Wegen der Notsituation sei dieser Verzicht zwar nachvollziehbar. «Aber für uns ist selbstverständlich, dass bereits getroffenen Entschädigungsregelungen weiterhin gelten», heisst es.

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