Wegen Geldwäscherei muss Grossbank in Frankreich 1,9 Milliarden Franken Strafe zahlen
UBS kommt glimpflich davon

Das kommt nun doch überraschend: Statt einer Rekordbusse gibts für die UBS nun eine deutlich geringere Strafe. Zwar wird die Grossbank auch in zweiter Instanz verurteilt, muss aber nun «nur noch» 1,9 Milliarden Franken an Strafe und Schadenersatz berappen.
Publiziert: 13.12.2021 um 20:31 Uhr
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Die UBS wurde in Frankreich auch in der zweiten Instanz schuldig gesprochen, die Strafe allerdings von 4,5 auf 1,8 Milliarden Euro reduziert.
Foto: keystone-sda.ch
Christian Kolbe

Zumindest die Anleger scheinen mit dem Urteil des Pariser Berufungsgerichts durchaus zu frieden: Als am Montagnachmittag bekannt wird, dass die Grossbank UBS im Steuerstreit mit Frankreich auch in zweiter Instanz verurteilt wird, langen die Investoren bei der UBS-Aktie kräftig zu.

Der Grund für die Euphorie: Das Berufungsgericht hat der UBS eine deutlich tiefere Strafe aufgebrummt als noch nach dem ersten Urteil im Februar 2019 befürchtet. Damit allerdings enden die Klarheiten. «Die Entscheidung des Gerichts ist schwer zu verstehen», sagt der Anwalt Hervé Temime, der die UBS vertritt, nach dem Urteil.

Trotz tieferer Strafe, der «Cour d'appel» in Paris hat die UBS wegen unerlaubter Geldgeschäfte und der Beihilfe zur Geldwäsche schuldig gesprochen. Anstatt 4,7 Milliarden Franken muss die Bank nun noch gut 1,9 Milliarden Franken zahlen.

Berufung hat sich finanziell gelohnt

Diese Summe setzt sich zusammen aus der fast vollständigen Einbehaltung der bereits 2014 bezahlten Kaution von über 1,1 Milliarden Franken sowie 840 Millionen Franken Schadenersatz. Die eigentliche Busse reduziert sich auf lächerliche 3,9 Millionen Franken.

Da die UBS bereits 475 Millionen Franken für die Rechtshändel in Frankreich zurückgestellt hat, müsste die Bank nur noch 365 Millionen Franken an den französischen Staat bezahlen. Die Rekordbusse ist vom Tisch, der Gang ans Berufungsgericht hat sich zumindest finanziell gelohnt.

Das hat allerdings auch mit einer Gesetzesänderung in Frankreich zu tun: Seit kurzem ist nicht mehr die Höhe der verschobenen Vermögen für die Berechnung der Busse entscheidend, sondern nur noch die Summe der tatsächlich hinterzogenen Steuern. Und die fällt naturgemäss viel tiefer aus.

Bank prüft Weiterzug

Finanziell kann die UBS das Urteil verkraften, inhaltlich sieht das etwas anders aus. Die Bank werde die Entscheidung prüfen und alle Optionen in Betracht ziehen – einschliesslich der Berufung, heisst es in einer Mitteilung. Die UBS hat nun bis Ende der Woche Zeit zu entscheiden, ob sie mit dem Weiterzug ans Kassationsgericht ein letztinstanzliches Urteil erzwingen will. Noch kümmert sich bei der UBS der ehemalige Chefjurist Markus Diethelm (64) um das Frankreich-Dossier.

Gut möglich, dass die Bank diesen Schritt machen wird. Denn eine Verurteilung wegen Beihilfe zu Geldwäsche ist für jede Bank schlecht für die Reputation. Denn gerade das lukrative Geschäft mit der Anlage von Geldern für Pensionskassen in den USA könnte dadurch beeinträchtigt werden.

Eine gute Nachricht hatte das Berufungsgericht für Raoul Weil (62). Der ehemalige Chef der UBS-Vermögensverwaltung wurde auch in der zweiten Instanz frei gesprochen.

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