Dem Unternehmen Conforama mit Sitz in Ecublens VD, das rund 15 Filialen in der Schweiz hat, wurde vorgeworfen, bei Sonderangeboten geschummelt zu haben. So seien in Geschäften sowie im Katalog und im Internet falsche durchgestrichene Preise für Sonderangebote angezeigt worden.
Die Westschweizer Konsumentenschutzorganisation FRC hatte 2019 Klage eingereicht. Die FRC schrieb am Samstag von einem «halbherzigen Entscheid». Das Urteil sei aufgrund der Höhe der Ausgleichszahlung ein Novum und entspreche dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft, heisst es in der Mitteilung der FRC.
Kein unlauterer Wettbewerb
Hingegen hätte sich die Konsumentenschutzorganisation gewünscht, dass auch die Geldstrafe den Forderungen der Anklage entspricht. Die Staatsanwaltschaft hatte bei der Gerichtsverhandlung vom vergangenen Montag eine Geldstrafe von mindestens 1,5 Millionen Franken verlangt.
Die Anwälte von Conforama hatten auf Freispruch plädiert. Die Verurteilung zu einer Ausgleichszahlung in der Höhe von 1,5 Millionen Franken sei wirtschaftlich und juristisch nicht nachvollziehbar, hiess es derweil in der Mitteilung von Conforama Schweiz als Reaktion auf das Urteil.
Conforama wurde laut eigenen Angaben vom Vorwurf freigesprochen, gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstossen zu haben. Auch vom Vorwurf der Irreführung der Konsumenten sei das Unternehmen freigesprochen worden. Die Geldstrafe in der Höhe von 5000 Franken sei wegen des Verstosses gegen die Preisbekanntgabepflicht verhängt worden. Die Geldstrafe sei im Gegensatz zur Ersatzforderung nachvollziehbar, schrieb Conforama weiter.
Beide Seiten behalten sich vor, gegen das Urteil Berufung einzulegen. (SDA)