Vor dem Jahresende handeln
Zehn Tipps, um jetzt noch Steuern zu sparen

Die Säule 3a bringt wichtiges Geld fürs Alter. Mit diesen 10 Tipps optimieren Sie sie noch vor Jahresende ihre Steuerrechnungen fürs kommende Jahr.
Publiziert: 08.11.2024 um 12:40 Uhr
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Aktualisiert: 08.11.2024 um 12:42 Uhr
Das Jahresende rückt näher, und damit auch das Ausfüllen der Steuererklärung für das Jahr 2024.
Foto: Getty Images
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Martin Müller
Beobachter
1

Einzahlen, wenn immer möglich

Nicht weil Banken und Versicherungen dafür werben – sondern weil es sich für Sie ganz persönlich auszahlt. Jetzt und im Alter. Jetzt, weil Sie damit kräftig Steuern sparen. Und im Alter, weil Sie so garantiert etwas Geld auf der Seite haben. Das werden Sie brauchen, denn mit AHV und Pensionskasse (PK) allein werden Sie den bisherigen Lebensstandard nicht finanzieren können.

Einzahlen dürfen alle, die in der Schweiz ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielen, ob angestellt oder selbständig erwerbend. Auch Arbeitslose, solange sie beim RAV gemeldet sind und Taggelder beziehen. Nicht einzahlen dürfen ausgesteuerte Arbeitslose, Privatiers, Hausfrauen und Frührentner.

2

Das Maximum einzahlen

Das sind dieses Jahr noch 7056 Franken für alle, die Beiträge in die PK einzahlen. Ab 2025 sind es dann 7258 Franken. Wer keine PK-Beiträge bezahlt, also etwa Selbständigerwerbende oder Teilzeitbeschäftigte mit tiefem Pensum, darf 20 Prozent des Nettoeinkommens einzahlen, höchstens aber 35’280 Franken (36’288 Franken ab 2025). Entscheidend ist entgegen der Meinung von vielen nicht, ob man angestellt oder selbständig erwerbend ist, sondern einzig, ob man einer PK angeschlossen ist oder nicht.

Artikel aus dem «Beobachter»

Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.

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3

So früh wie möglich einzahlen

Am besten gleich zu Jahresbeginn, sicher aber nicht erst nach Weihnachten. Erstens läuft so die Verzinsung länger – in der Regel sind die Zinssätze für 3a-Konten höher als jene von Privatkonten. Und zweitens laufen Sie kurz vor Jahresende Gefahr, zu spät dran zu sein. Entscheidend ist nicht, ob die Überweisung bei Ihnen noch im alten Jahr belastet wird, sondern dass das Geld vor Jahresende bei der 3a-Bank ankommt und auch Ihrem Konto gutgeschrieben wird. Das kann wegen der Feiertage etwas dauern.

Wenn Sie spätestens Mitte Dezember überweisen, sind Sie auf der sicheren Seite. Falls Sie zu spät dran sind, können Sie für dieses Jahr keinen Steuerabzug machen, denn Nachzahlungen sind (noch) nicht erlaubt.

4

Sparen Sie Steuern dank 3a

Ihre Einzahlung in die Säule 3a können Sie in der Steuererklärung voll vom Einkommen abziehen. Auf diese Weise sparen Sie kräftig Geld: je nach Steuersatz und je nach Ihrem Einkommen in der Regel rund einen Viertel bis einen Drittel der einbezahlten Summe. Voraussetzung ist, dass Sie die Einzahlungsbescheinigung der 3a-Bank Ihrer Steuererklärung beilegen.

5

Besser Bank als Versicherung

Zwar bieten auch zahlreiche Versicherungen 3a-Produkte an. Aber meistens handelt es sich dabei um eine Kombination aus Versicherung und Sparen. Das ist erstens intransparent – weil Sie nicht wissen, wie viel Sie fürs Alter sparen und wie viel für die Versicherung draufgeht.

Zweitens ist es unflexibel: Bei einer Bank können Sie jedes Jahr so viel einzahlen, wie Sie möchten – bei einer Versicherung müssen Sie sich auf einen fixen Betrag festlegen.

Drittens ist eine Versicherungslösung oft unnötig, weil Sie den Versicherungsschutz vielleicht gar nicht brauchen oder jedenfalls nicht bis zum Rentenalter. Darum gilt: Sparen und Versichern trennen – und fürs Sparen ist eine Bank die bessere Adresse.

6

Besser Anlagefonds als Konto

Jede Bank bietet zwei Möglichkeiten an. Ein 3a-Konto: Dort wird der einbezahlte Betrag verzinst wie auf einem Sparkonto, meist zu einem leicht höheren Zinssatz. Oder Anlagefonds: Dort wird das Geld in unterschiedliche Wertschriften (Aktien, Obligationen usw.) investiert. Viele schrecken davor zurück, weil sie mit ihrem Altersbatzen möglichst keine Risiken eingehen wollen. Das ist zwar verständlich, aber verschenkte Rendite.

Nur wenn Sie das 3a-Geld in Fonds anlegen, holen Sie langfristig mehr als die Teuerung heraus. Je länger es noch dauert bis zur Pensionierung, desto höher kann der Aktienanteil sein. Denn ein langer Anlagehorizont senkt das Verlustrisiko beträchtlich.

7

Besser passiv statt aktiv

Bei sogenannt aktiven Fonds bestimmt eine Fachperson, welche Aktien gekauft und verkauft werden. Diese ist gut bezahlt, und das schlägt sich in hohen Gebühren nieder – dies schmälert Ihre Rendite. Besser sind passive Fonds, wo ein Computer arbeitet: Der Fonds bildet einen Börsenindex nach, zum Beispiel den Swiss Market Index (SMI) mit den 20 wichtigsten Schweizer Firmen. Langfristig fährt man damit in den meisten Fällen genauso gut oder sogar besser als mit aktiven Fonds – bloss viel günstiger. Fragen Sie darum Ihre Bank nach passiven 3a-Fonds.

8

Mehrere 3a-Konten eröffnen

Bei der Auszahlung der 3a-Gelder müssen Sie eine einmalige Steuer zahlen. Die ist in den meisten Kantonen umso höher, je grösser die ausbezahlte Summe ist. Sie sparen darum Steuern, wenn Sie sich eher tiefere Beträge auszahlen lassen, dafür jedes Jahr ab Alter 60 einen Teil.

3a-Einlagen kann man aber nur ganz oder gar nicht beziehen. Wer mehrere 3a-Konten hat, kann die Bezüge dereinst ab Alter 60 gestaffelt tätigen. Sobald auf einem 3a-Konto mehr als etwa 50’000 Franken liegen, sollten Sie ein neues eröffnen.

9

Überlegen Sie sich, ob Sie das 3a-Geld vorzeitig beziehen wollen

3a-Gelder sind fürs Rentenalter reserviert. Ab Alter 60 dürfen Sie sie beziehen und frei verwenden, vorher nur unter bestimmten Bedingungen. Der häufigste Grund: um selbst genutztes Wohneigentum zu kaufen oder um die Hypothek dafür teilweise zu amortisieren. Für Ferienwohnungen ist der Bezug nicht erlaubt.

Der 3a-Bezug ist auch erlaubt, um den Aufbau einer selbständigen Erwerbstätigkeit zu finanzieren. Oder wenn Sie definitiv auswandern oder eine volle IV-Rente erhalten.

10

Wer soll das Geld erhalten, wenn Sie sterben?

Sie können bestimmen, wer das Geld bekommt. Dazu müssen Sie das Formular der 3a-Bank ausfüllen, das Testament reicht nicht, weil 3a-Gelder nicht zur Erbmasse gehören. Wenn Sie nichts vorgeben, gilt die gesetzliche Begünstigtenordnung: Ehegatte oder eingetragene Partner, falls vorhanden. Wenn nicht, geht das Geld an Kinder, Lebenspartner, von Ihnen unterstützte Personen oder jene, die für Ihre Kinder sorgen. Falls es niemanden gibt, kommen Eltern, Geschwister und übrige Erben zum Zug.

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