Vor Weihnachten rennt die Zeit davon, danach kommen die ruhigeren Tage, bis das neue Jahr wieder Fahrt aufnimmt. Damit der Start ins 2023 gelingt, kann man jetzt noch ein paar wichtige Dinge erledigen.
Blick gibt Tipps und zeigt auch auf, was jetzt noch eingeleitet werden sollte.
Steuererklärung aufgleisen
Mit Steueroptimierungen und Abzügen lässt sich sehr viel Geld sparen. Zusätzliche Einzahlungen in die Pensionskasse oder in die Säule 3a lassen sich beispielsweise von den Steuern absetzen. Dafür muss man die Überweisungen aber unbedingt noch im alten Jahr tätigen.
Für viele dieser Zahlungen ist der 31. Dezember Stichtag. Manchmal zählt allerdings der Eingang der Zahlung, zum Beispiel bei der Pensionskasse. Um also sicherzugehen, dass die Buchung noch im alten Jahr wirksam wird, sollte man sie bis zum Ende der 51. Kalenderwoche tätigen.
Spenden an gemeinnützige Organisationen ab 100 Franken lassen sich ebenfalls von der Steuer abziehen. Ebenso zum Beispiel ÖV-Abos oder der Kauf eines neuen Fahrrads, sofern man es auch für den Arbeitsweg braucht. Es macht Sinn, sich darüber zu informieren, was alles abgezogen werden kann.
Ebenfalls ein guter Tipp ist es, alle für die Steuererklärung benötigten Unterlagen bereits zusammenzutragen. Dies erspart einem das mühsame Zusammensuchen der längst unter Stapeln von Papier begrabenen Dokumente des letzten Jahres im nächsten Frühling.
Pensionskasseneinkäufe
Einkäufe in die Pensionskasse lassen sich zu 100 Prozent vom steuerbaren Einkommen abziehen. Vorgängig sollte man sich aber darüber informieren, ob man Lücken in der Pensionskasse hat und wie viel man maximal einkaufen darf. Das sieht man im Pensionskassenausweis. Diesen erhält man jeweils Anfang Jahr per Post oder E-Mail. Du kannst ihn aber auch jederzeit bei deiner Pensionskasse bestellen oder online herunterladen.
Dies senkt nicht nur die Steuerrechnung im nächsten Jahr, sondern verbessert auch die Pension im Alter. Grundsätzlich lohnt es sich ab dem 25. Lebensjahr jederzeit, zusätzlich in die Pensionskasse einzuzahlen. Unabhängig davon, ob es Lücken gibt oder nicht. Denn je länger das Geld auf dem Vorsorgekonto verzinst ist, desto höher fällt später die Rente aus.
Ausserdem sind die Zinserträge auf Gelder in der Pensionskasse steuerfrei, und die Einlagen sind von der Vermögenssteuer befreit. Besonders lohnt sich ein Einkauf, wenn man beispielsweise eine Lohnerhöhung erhält und dadurch aufgrund der Steuerprogression in eine höhere Steuerklasse rutschen würde.
Unter der Annahme eines Grenzsteuersatzes von 25 Prozent könnte man zum Beispiel mit einem Einkauf von 10'000 Franken in die Pensionskasse 2500 Franken an Steuern sparen. Je nach Steuerklasse und Progression sogar noch mehr. Gleiches gilt für die Beiträge in die Säule 3a.
Zusätzliche Beiträge in die Säule 3a
Gleich wie mit Pensionskasseneinkäufen verhält es sich mit zusätzlichen Einzahlungen in die Säule 3a. Diese lohnen sich eigentlich immer, weil sie sowohl die finanzielle Situation im Alter als auch die aktuelle Steuerrechnung positiv beeinflussen.
Bei der Säule 3a gibt es allerdings Obergrenzen. Personen mit klassischer Anstellung und Pensionskasse können jährlich maximal 6883 Franken einzahlen. Für Selbständige ohne offizielle Pensionskasse ist der Maximalbeitrag 34'416 Franken pro Jahr. Die Obergrenze wird 2023 für beide Gruppen leicht angehoben.
Brückentage planen und Verträge überprüfen
Wer seine Ferien frühzeitig eingibt, kann auch längerfristig planen. Im Fall von Ferien im Ausland kann man durch frühes Buchen von Flug und Hotel einiges sparen. Noch wichtiger ist es aber, sich über die Feiertage im Kanton des Arbeitgebers zu informieren. Wer zum Beispiel über Ostern oder an Auffahrt und Pfingsten seine Ferien nimmt, der kann mit weniger Ferientagen eine längere Auszeit geniessen. Diese Brückentage sind aber meist sehr beliebt. Deshalb lohnt es sich, die Ferien frühzeitig bei seinem Arbeitgeber einzugeben.
Es lohnt sich, auch Ende Jahr ein Auge auf laufende Verträge zu werfen. Wie lange laufen sie noch? Wann sind mögliche Kündigungsfristen? So ist man vorbereitet und kann gegebenenfalls die Kündigung oder den Wechsel von Handy-, Krankenkassen- und Versicherungsverträgen gleich planen oder in die Wege leiten.
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Unterhalt von Liegenschaften planen
Für Besitzer von Liegenschaften gibt es zum Jahreswechsel immer etwas herauszuholen. Grössere Unterhaltsarbeiten sollten im Voraus geplant werden. So kann man Rechnungen noch im alten Jahr begleichen, um diese im Fall von Instandhaltungsarbeiten von der Steuer abziehen zu können. Aber es kann sich auch lohnen, die Rechnung erst im neuen Kalenderjahr zu bezahlen. Entscheidend ist dabei die Höhe des möglichen Pauschalabzugs. In der Regel beträgt dieser 20 Prozent des Eigenmietwerts. Hat man diesen im alten Jahr bereits ausgereizt, lohnt es sich, die Rechnungen im neuen Jahr zu begleichen, so kann man die Kosten dann im Folgejahr abziehen.
Umzüge und Wohnortswechsel
Bist du gerade Ende Jahr umgezogen oder planst, Anfang 2023 umzuziehen, ist es sinnvoll, die Steuerfüsse der beiden Wohnorte zu vergleichen. Grundsätzlich ist man dort steuerpflichtig, wo man am 31. Dezember gemeldet ist. Es kann sich also lohnen, sich entweder früher oder später am neuen Wohnort anzumelden. Je nachdem, wo man weniger Steuern zahlt. Allerdings muss man sich in den meisten Gemeinden spätestens zwei Wochen nach dem Umzug anmelden.