Verschnaufpause bei Mieten
Referenzzinssatz bleibt bei 1,75 Prozent

Für Mieterinnen und Mieter in der Schweiz bewegt sich vorerst nichts. Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten verharrt auf dem aktuellen Niveau.
Publiziert: 02.12.2024 um 08:05 Uhr
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Aktualisiert: 02.12.2024 um 09:09 Uhr
Der Referenzzinssatz verharrt – der nächste Entscheid folgt im März 2025.
Foto: KEYSTONE/STEFFEN SCHMIDT

Auf einen Blick

  • Hypothekarischer Referenzzinssatz bleibt bei 1,75 Prozent, knapper Entscheid
  • Einige Vermieter erhöhten Mieten deutlich nach früheren Zinserhöhungen
  • Nächste Veröffentlichung des Referenzzinssatzes am 3. März 2025
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) belässt den hypothekarischen Referenzzinssatz bei 1,75 Prozent, wie es in einer Mitteilung vom Montag schreibt. Aber es war haarscharf.

Zur Ermittlung des Referenzzinssatzes stützt sich das BWO auf den vierteljährlich erhobenen Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen der Schweizer Banken. Gemäss BWO ist dieser auf 1,63 Prozent gesunken, nach 1,67 Prozent im Vorquartal.

Gute Nachrichten für Mieter

Für eine Absenkung hätte der durchschnittliche Zinssatz auf 1,625 Prozent sinken müssen. Der Referenzzinssatz wird jeweils auf das nächste Viertelprozent auf- oder abgerundet. Experten hatten sich im Vorfeld nicht darauf festlegen können, ob der Referenzzins bereits im Dezember sinkt.

Aber im März wird es sicher klappen mit einem tieferen Referenzzins und damit mit sinkenden Wohnungsmieten, sind sich Experten sicher. Denn die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat die Leitzinsen zuletzt drei Mal in Folge gesenkt, zuletzt im September. Das hat auch Geldmarkt- und Fixhypotheken wieder vergünstigt.

Für die Mieter sind das gute Nachrichten. Denn bei einer Senkung des Referenzzinssatzes um 0,25 Prozentpunkte müssen die Vermieter den Mietzins um 2,9 Prozent reduzieren - sofern sie auch die vorherigen Erhöhungen umgesetzt haben. Sie dürfen aber 40 Prozent der aufgelaufenen Teuerung sowie "allgemeine Kostensteigerungen" gegenrechnen.

Mieter können jedoch nicht erwarten, dass der Vermieter von sich aus weniger Miete verlangt, wenn der Referenzzinssatz sinkt. Tut er das nicht, muss eine Mietreduktion beantragt werden - sonst bleibt die Miete gleich.

Nächster Entscheid im März

Im vergangenen Jahr war der Referenzzinssatz in zwei Schritten von 1,25 auf 1,75 Prozent geklettert und verharrt seither auf diesem Niveau. Einige Vermieter hatten die Erhöhungen zum Anlass genommen, die Mieten deutlich zu erhöhen - teilweise um mehr als 10 Prozent.

Danach dürfte sich aber lange Zeit nichts mehr tun. Und das obschon viele Ökonomen damit rechnen, dass die Nationalbank nächste Woche die Leitzinsen weiter senken wird. Der Grund: der Durchschnittszinssatz, der dem hypothekarischen Referenzzinssatz zugrunde liegt, reagiert nur träge auf Veränderungen der Marktzinsen.

Denn nicht wenige Festhypotheken, die zur Berechnung herangezogen werden, wurden noch während der Negativzinsphase abgeschlossen. Und eine Verlängerung erfolgte normalerweise zu einem höheren Zinssatz. Das wird einen stärkeren Rückgang des Durchschnittszinssatzes verhindern.

Der hypothekarische Referenzzinssatz wird das nächste Mal am 3. März 2025 veröffentlicht.

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