37'000 Kunden der Migros Bank erhalten Anfang Januar ein verspätetes Weihnachtsgeschenk. Die Bank zahlt ihnen Kickbacks aus Anlagefonds zurück, die sie undeklariert kassierte. Die wichtigsten Fragen zur Rückzahlaktion.
Wo liegt das Problem der Migros Bank?
Sie schreibt in den Verträgen, dass ihre Fonds retrozessionsfrei seien. Das stimmt aber nicht: Die UBS, die die Fonds aufsetzt, liefert der Migros Bank einen Teil der Gebühren ab, die sie von den Kunden kassiert. Die Verträge stammen aus dem Jahr 2014, der Fehler fiel der Migros Bank erst jetzt auf. Nun setzt sie zum Befreiungsschlag an: Sie zahlt 60 Millionen zurück.
Welche Kunden profitieren?
Alle, die seit Januar 2014 und heute einen Depotvertrag bei der Migros Bank abgeschlossen und bestimmte Fonds gekauft haben. Das sind mit Ausnahme von Vorsorgefonds alle eigenen Fonds der Migros Bank. Unter dem Strich profitieren rund 37'000 Kundinnen und Kunden.
Wie viel fällt für die einzelnen Kunden ab?
Ein Beispiel: Hat eine Kundin drei Jahre lang 100'000 Franken in einen Fonds gesteckt, erhält sie laut Pressestelle rund 1200 Franken zurück. Das sind 40 Prozent der Gebühren, die sie in diesem Zeitraum zahlte. Der genaue Betrag hängt vom investierten Vermögen, der Haltedauer und der Höhe der Gebühren ab.
Was sind Retrozessionen?
Ein leidiges Thema in der Finanzbranche. Banken kassieren von Fondsanbietern Kickbacks, wenn sie deren Produkte verkaufen. Schon vor acht Jahren entschied das Bundesgericht, dass solche Zahlungen innerhalb von Vermögensverwaltungsmandaten nicht zulässig sind.
Wo liegt das Problem?
Einerseits entgeht den Kunden Geld, das ihnen zusteht. Kickbacks sind aber auch sonst problematisch: Die Bank hat einen Anreiz, jene Produkte zu verkaufen, die ihr die höchsten Provisionen in die Kasse spülen – aber nicht unbedingt die besten Renditen für die Kunden abwerfen.
Warum gibt es noch immer Kickbacks?
Laut Banken entschädigen sie die Zahlungen für den Aufwand, der ihnen aus dem Vertrieb von Fonds entsteht. Freiwillig verzichten sie nicht darauf. Sie greifen deshalb zu einer Klausel im Vertrag: Sie verlangen von ihren Kunden, dass sie auf die Herausgabe von Retrozessionen verzichten. Damit wird der Rückbehalt zulässig.
Wer verknurrte die Migros Bank zur Rückzahlung?
Laut Bank erfolgt diese «freiwillig». Tatsächlich sitzt die Bank rechtlich aber auf einer tickenden Bombe. Zwar handelt es sich nicht um Vermögensverwaltungsmandate, sondern um reine Fonds-Kunden, aber auch diese hätten intakte Klagechancen. Auch die Finma müsste intervenieren. Die Rückzahlung dürfte der billigste Weg sein, um sich der Probleme elegant zu entledigen.
Sind weitere Banken betroffen?
UBS, Credit Suisse und Postfinance und Raiffeisen sagen auf Anfrage, dass bei ihnen das Problem nicht bestehe.
Sinken jetzt die Gebühren?
Nein. Die Migros Bank will wie die übrigen Banken nicht auf die Retrozessionen verzichten. Sie passt nur die Verträge an, die Gebühren bleiben gleich hoch. Wer sparen will, kauft besser einen ETF, einen börsengehandelten Indexfonds. Die haben tiefere Gebühren – und werfen im Durchschnitt erst noch höhere Renditen ab.