Der Kläger beschuldigt Musk, sein Twitter-Investment nicht innerhalb der gesetzlichen Meldefrist öffentlich gemacht zu haben. Dadurch sei eine Börsenreaktion hinausgezögert und der Aktienkurs künstlich niedrig gehalten worden, während er seinen Anteil weiter ausbaute.
Das teilte die zuständige Anwaltskanzlei mit. Eine Stellungnahme Musks zu der Klage lag zunächst nicht vor.
Eigentlich gelten strikte Vorschriften, wenn Beteiligungen an US-Firmen den Schwellenwert von 5 Prozent übersteigen. Musk hatte am 4. April in einer Pflichtmitteilung an die Börsenaufsicht SEC bekanntgemacht, einen Anteil von gut neun Prozent an Twitter zu halten. Diese Nachricht liess den Aktienkurs kräftig steigen.
Schwellenwert schon im März überstiegen
Doch der Klage zufolge hatte Musks Beteiligung bereits Mitte März bei über 5 Prozent gelegen - ohne dass dieser es fristgemäss innerhalb von zehn Tagen mitgeteilt habe.
Dadurch habe Musk bis zur Mitteilung am 4. April weiter günstig Twitter-Aktien zukaufen können. Anleger, die in diesem Zeitraum verkauften, seien benachteiligt worden.
(SDA)