Es passte alles für Regina Bühler* – so schien es zumindest. Mit 55 Jahren wollte sie beruflich nochmals einen Schritt machen. Sie suchte eine Stelle, in der sie ihr sozialpädagogisches Wissen einbringen konnte. Da kam es wie gerufen, dass die Primarschule im zürcherischen Oberembrach eine neue Leiterin für die Tagesschule brauchte. Die Bewerbung der Thurgauerin überzeugte, und im Oktober 2023 hatte sie einen Vertrag für ein 70-Prozent-Pensum in der Tasche. Mit dieser Sicherheit kündigte sie ihren bisherigen Job.
Bald stand Regina Bühlers Name auf der Website der Schule – unter der neuen Funktion, die sie Anfang Dezember übernehmen sollte. Die Vorfreude stieg weiter, als drei Tage davor, am 28. November, ein Begrüssungsmail der Schulverwalterin eintraf. Samt Einladung zum Weihnachtsapéro, der an Bühlers erstem Arbeitstag stattfinden sollte: «Bei dieser Gelegenheit würden wir Sie gerne dem Team vorstellen.»
Arbeitsmarkt für Ü50er
Dazu kam es nicht. Beim nächsten Kontakt, den Regina Bühler am 1. Dezember mit der Schulverwalterin hatte, kippte die Freude in Frust um: Die neue Stelle sei gestrichen worden – aus Spargründen. Man einigte sich auf die sofortige Freistellung und die Auszahlung von sieben Tagen Lohn. Das wird bei einer Kündigung in der Probezeit fällig. Die Massnahme erfolge «aus strategisch-konzeptionellen Gründen», hiess es später schriftlich.
Plötzlich fehlt das Geld
Kaum angestellt, schon weggespart: Es macht Regina Bühler fassungslos, dass ihr ein solches Hire-and-fire-Erlebnis bei einer Behörde des öffentlichen Dienstes widerfahren ist. «Unglaublich, wie man mit Menschen umgeht, die in Treu und Glauben ihre Stelle kündigen, um nachher am neuen Ort so abserviert zu werden.» Weil Bühler Nachteile für ihre weitere berufliche Laufbahn befürchtet, nennt der Beobachter ihren wirklichen Namen nicht.
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
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Wie kann es sein, dass eine Schulgemeinde eine Stelle besetzt, um am Tag des Vertragsbeginns zu merken, dass dafür das Geld fehlt? Und was geschah in den drei Tagen zwischen dem freudigen Mail im Hinblick auf Bühlers ersten Arbeitstag und ihrer mündlichen Kündigung?
Von Beatrice Selz, der Präsidentin der Primarschulpflege Oberembrach, kommen auf Anfrage des Beobachters keine Antworten; sie verweist auf das Amts- und Personalgeheimnis. In ihrem Schreiben an Regina Bühlers Anwältin heisst es, die Rechnungsprüfungskommission habe der Schulgemeinde «strenge Sparauflagen für das Budget 2024» gemacht. Als Folge davon müsse die Tagesschule neu organisiert werden, die Leitungsstelle falle weg.
Merkwürdig ist nur: Das fragliche Budget genehmigte die Gemeindeversammlung bereits am 22. November – zu einem Zeitpunkt also, als in Bezug auf Bühlers Anstellung noch alle Ampeln auf Grün standen.
Rechtlich lief die Sache korrekt
An der gleichen Versammlung wurde ein Kredit von 670'000 Franken für die Dachsanierung des Schulhauses bewilligt. Bühlers Rechtsvertreterin zweifelt an, dass diese seit längerem bekannte Ausgabe nachträglich den Stellenplan beeinflusst: «Bei einer sorgfältigen Personalplanung hätte das auffallen müssen.»
Formaljuristisch hat die Gemeinde die Kündigung korrekt abgewickelt. Das bringt Regina Bühler auf die Palme: «Man holt jemanden und tauscht ihn gleich wieder aus – und unsere Rechtsgrundlagen lassen das für die Arbeitgeber auch noch zu!»
Es bleibt ein finanzieller Schaden
Inzwischen hat sie einen neuen Job im Sozialbereich gefunden, allerdings zu einem deutlich tieferen Lohn. Es bleibt somit ein finanzieller Schaden von der Episode im Zürcher Unterland zurück. Die Abfindung von einem Monatsgehalt, die ihr die Primarschule Oberembrach offeriert hat, hilft da nicht viel.
Von der Website der Schule ist der Name Regina Bühler verschwunden. Fall erledigt. Dabei hätte alles so schön gepasst.
*Name geändert