Ein Gruyère-Käse kommt nicht immer aus der freiburgischen Region Gruyère, trotz dessen geschützter Ursprungsbezeichnung (AOP). In den USA unterlag anfangs dieses Jahres die Schweizer Branchenorganisation Interprofession du Gruyère (IPG) vor Gericht: Dieses erklärte, dass die amerikanischen Konsumenten den Greyerzer nicht mit Käse aus genau dieser Region in Verbindung bringen. Es sei eine «geläufige Käsebezeichnung».
Der Original-Gruyère, von welchem 10 Prozent der produzierten Menge in die USA exportiert werden, hat dort also Konkurrenz von «Gruyère» aus den USA und aus weiteren Ländern. Obwohl US-Käseproduzenten ihre Produkte weiterhin ungeschoren «Gruyère» nennen dürfen, tun sie dies aber immer seltener, so die «Aargauer Zeitung». Ein Augenschein vor Ort im «Käse-Bundesstaat» Wisconsin zeige, dass dort zwar Gruyère als Produktbestandteil oft vorkommt, aber als Verkaufsmarke seltener als früher verwendet wird.
Was läuft bei Emmi?
Es finde sich aber beispielsweise ein «Grand Cru Gruyère», der in Wisconsin von einer Tochter des Schweizer Molkereiunternehmens Emmi – namens Emmi Roth – hergestellt wird. Das dürfte nicht sein: «Bereits seit 2013 verzichten wir bei den von uns lokal in den USA hergestellten und vermarkteten artverwandten Grand-Cru-Käsen sowie bei allen von unserer US-Tochtergesellschaft Emmi Roth kontrollierten Marken auf den Zusatz Gruyère», erklärt Emmi-Sprecherin Simone Burgener gegenüber Blick. Emmi selber verkauft in den USA nur den in der Schweiz hergestellten «Le Gruyère AOP», unter den Marken Emmi, Kaltbach und Whole Foods.
Markenschutz von Schweizer Käse
Eine Sprecherin von Emmi Roth wehrt sich in der «Aargauer Zeitung» mit dem Argument, es handle sich beim «Grand Cru Gruyère» um eine Falsch-Etikettierung. Unklar bleibt dabei, ob der Name «Gruyère» nicht verwendet werden sollte, oder ob kaschiert werden sollte, dass Emmi Roth hinter dem Produkt steckt.
Auf Blick-Nachfrage erklärt Emmi-Sprecherin Simone Burgener: «Emmi hat als grösster Exporteur von Le Gruyère AOP aus der Schweiz ein unmittelbares Interesse an einem entsprechenden Schutz der Bezeichnung Gruyère.» Man habe sich gegenüber der IPG verpflichtet und stehe uneingeschränkt zu dieser Abmachung.
Keinen Einfluss auf Eigenmarken
Allerdings hat Emmi nicht die komplette Kontrolle. «Im Auftrag von Handelspartnern produzieren wir wie andere Hersteller auch vor Ort artverwandte Käse, deren Vermarktung inklusive Auslobung nicht in unserer Verantwortung liegen», führt Burgener aus. Auf die Art, wie, unter welchem Namen und zu welchem Preis derartige Eigenmarken vom Handel verkauft werden, habe Emmi keinen Einfluss. Will heissen: Von Emmi Roth für einen Firmenkunden hergestellter Käse kann durchaus Gruyère draufstehen.
Emmi kann infolge des Gerichtsurteils vom Januar 2023 nur Empfehlungen herausgeben. «In Fällen von Eigenmarken, bei denen in den USA hergestellter Käse den Vorschriften der Sortenorganisation Gruyère widerspricht, empfehlen wir Kunden, auf den Gebrauch von Gruyère zu verzichten», so Burgener.