Auf einen Blick
- Masterabschluss in Osteopathie von einer Schweizer Fachhochschule wird obligatorisch
- 800 bis 1000 Berufsleute stehen vor dem Aus
- Osteopathen kritisieren Nicht-Anerkennung ausländischer Diplome
In knapp einer Woche ist Schluss. Wer am 1. Februar keine Berufsausübungsbewilligung als Osteopath in der Tasche hat, verliert seine Praxis. Grund dafür ist das Gesetz für Gesundheitsberufe aus dem Jahr 2020, das die Sicherheit bei osteopathischen Behandlungen gewährleisten soll.
Für viele Osteopathinnen und Osteopathen sind die Hürden für eine Zulassung unerreichbar hoch, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet. 800 bis 1000 Berufsleute stehen vor dem Aus.
Die Osteopathie ist ein manuelles Verfahren, das drei Bereiche des menschlichen Körpers untersucht und behandelt: den Bewegungsapparat, die Organe und das Gewebe. Es sollen Blockaden gelöst und Schmerzen gelindert werden, etwa im Rücken oder im Kopf. Ein zentraler Punkt der Therapie ist dabei die Hilfe zur Selbsthilfe.
Abschluss von Schweizer Fachhochschule nötig
Das Problem: Wer in der Schweiz Osteopathie praktizieren will, braucht einen Masterabschluss in Osteopathie von einer Schweizer Fachhochschule. Allerdings wird das Studium hierzulande erst seit wenigen Jahren angeboten: 2014 startete der erste Studiengang in Freiburg, seit 2023 gibt es die Ausbildung auch in Zürich.
Die allermeisten Osteopathen in der Schweiz haben deshalb ihre Ausbildung im Ausland gemacht. Nach dem Gesetz müssen sie für eine Berufsbewilligung eine Eignungsprüfung ablegen oder eine Weiterbildung machen. Doch die Regeln sind streng.
Zur Eignungsprüfung werden nur Leute zugelassen, deren Diplom vom Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) anerkannt wird. Keine Chance auf Anerkennung haben dabei Osteopathen mit Abschlüssen von «privaten Institutionen», so das SRK. Ausserdem müsse der ausländische Ausbildungsabschluss im Ausbildungsland zur Berufsausübung befähigen. Auch für die Weiterbildung muss das Diplom zuerst vom SRK anerkannt werden.
Medizinische Wirksamkeit umstritten
Für die Vereinigung der akademischen Osteopathen (VAOS) ist die Ungleichbehandlung ausländischer Diplome ungerecht. Diese seien «in aller Regel gleichwertig», sagte VAOS-Präsident Jesse de Groodt der «Aargauer Zeitung».
Doch es ist klar: Auch wenn viele Schweizerinnen und Schweizer auf die Osteopathie schwören, ist die medizinische Wirksamkeit umstritten. Die Behandlungen gehören in den Bereich der Alternativmedizin. In der Grundversicherung sind sie deshalb bei den Krankenkassen nicht abgedeckt.
Zudem bestehen Risiken: Eine falsche Manipulation der Wirbelsäule kann für den Patienten schwerwiegende Folgen haben. In Deutschland ist deshalb die berufsmässige Osteopathie nur zugelassenen Ärzten oder Heilpraktikern erlaubt. Eine Ausbildung als Physiotherapeut reicht hingegen nicht. Das Schweizer Gesetz für Gesundheitsberufe versucht ebenfalls den Gefahren der Heilmethode Rechnung zu tragen.