Den in der Schweiz praktizierenden Osteopathen mit einem ausländischen Diplom droht ein Berufsverbot. Grund ist eine Gesetzesänderung. Ab 2025 darf in der Schweiz nur noch Osteopathie praktizieren, wer entweder in der Schweiz studiert hat oder einen gleichwertigen Bildungsabschluss vorweisen kann. Ob der ausländische Abschluss anerkannt wird, entscheidet im Auftrag des Bundes das Schweizerische Rote Kreuz (SRK). Das SRK ist bei der Anerkennung äusserst zurückhaltend.
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
Probieren Sie die Mobile-App aus!
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
Probieren Sie die Mobile-App aus!
Wie der Beobachter Anfang Jahr berichtete, kritisiert Europarechtlerin Astrid Epiney diese Praxis. Ein pauschales Nichteintreten auf ein Gesuch um Diplomanerkennung sei unzulässig. Es brauche eine inhaltliche Prüfung. «Selbst wenn die Ähnlichkeiten nicht gross wären, müsste geprüft werden, ob eine Ablehnung der Anerkennung nicht das Diskriminierungsverbot verletze, das im Freizügigkeitsabkommen verankert ist», sagte Epiney damals dem Beobachter.
Kommt es zu einer Unterversorgung an Osteopathen?
Nun muss der Bundesrat dazu Stellung nehmen. Manuela Weichelt, Grünen-Nationalrätin aus Zug, hat einen Vorstoss eingereicht. Sie will vom Bundesrat wissen, wie er die Bewilligungspraxis des SRK beurteilt und was der Bundesrat unternommen habe, um ein rechtsstaatliches und diskriminierungsfreies Bewilligungsverfahren zu gewährleisten.
Würden ab kommenden Jahr tatsächlich Berufsverbote ausgesprochen, droht eine Unterversorgung im Bereich der Osteopathie, so Weichelt in ihrem Vorstoss. Sie fragt den Bundesrat deshalb, was dieser dagegen unternehmen wolle. Zudem fragt sie, ob er bereit sei, beim Parlament eine Verlängerung der Frist zu beantragen, bis zu welcher Osteopathen mit noch nicht anerkannten ausländischen Diplomen praktizieren dürfen.