Das Bundesgericht hält in einem am Freitag veröffentlichten Urteil verschiedene Punkte fest, in denen die Ticketplattform Viagogo gegen das Bundesgesetz im Zusammenhang mit unlauteren Wettbewerb verstossen habe. Hintergrund des Rechtsstreits ist eine Klage des Nationalzirkus Knie gegen Viagogo.
Kaufinteressierten Besuchern auf Viagogo wurde angezeigt, dass für gewisse Knie-Vorstellungen die Tickets ausverkauft seien. Nicht ausgewiesen wurde dabei, dass sich dies nur auf Eintrittskarten bei Viagogo bezog und nicht auf die offiziellen Verkaufsstellen.
Zu hohe Preise
Auch wurden auf der Plattform Preiskategorien und Sitzpläne verwendet, die nicht jenen des Circus Knie entsprachen. Für die Kunden war es laut Bundesgericht damit nicht möglich, einen tatsächlichen Preisvergleich zu machen.
Nicht rechtens ist gemäss Urteil ausserdem, dass der zu bezahlende Preis während des Bestellvorgangs schrittweise erhöht wurde, ohne dass zumindest am Schluss ein klar nachvollziehbarer Gesamtpreis genannt wurde.
Käufer unter Druck gesetzt
Den Plattform-Besuchern wurde zudem mit aufpoppenden Fenstern und anderen Anzeigen mitgeteilt, es bestehe eine grosse Nachfrage nach den ausgewählten Tickets und sie müssten sich schnell entscheiden. Dass dies wiederum nur für die Ticket-Anzahl auf Viagogo galt, war für die Kunden nicht ersichtlich. Dadurch seien die Besucher zu einem schnellen Kauf gedrängt worden, schreibt das Bundesgericht.
Die Lausanner Richter bestätigen damit den vorinstanzlichen Entscheid des Handelsgerichts St. Gallen vom Februar. Dieses hatte Viagogo die genannten Methoden unter Strafandrohung verboten, nachdem Circus Knie im Oktober 2018 Klage gegen die Plattform eingereicht hatte. (SDA/sfa)