Unlauterer Wettbewerb
Circus Knie siegt vor Gericht

Der Circus Knie zog gegen den Ticket-Vermittler Viagogo vor Gericht und bekam in den für ihn wesentlichen Punkten recht.
Publiziert: 06.05.2021 um 08:00 Uhr
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Aktualisiert: 06.05.2021 um 08:35 Uhr
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Die artistische Direktorin Géraldine Knie freut sich mit ihrer Familie über den Gerichtsentscheid.
Foto: Anja Wurm
Flavia Schlittler

Der National-Circus klagte gegen die Online-Plattform Viagogo, mit dem Knie-Ticket-Verkauf Markenrechte verletzt und unlauter gehandelt zu haben, wie Blick berichtete. Gestern gab das Handelsgericht St. Gallen dem National-Circus darin recht. Es untersagt dem Kartenvermittler unter Strafandrohung, Veranstaltungen des Circus Knie als ausverkauft zu bezeichnen, solange bei der offiziellen Verkaufsstelle Ticketcorner noch Eintrittskarten erhältlich sind. So dürfen Angaben wie «nur noch 43 Tickets übrig» von Viagogo nicht mehr verwendet werden, ohne klar darauf hinzuweisen, dass das nur für das Angebot auf deren Website gilt.

Auch darf der Onlineanbieter keine Bezeichnungen für Preiskategorien mehr verwenden, die von denen des Circus Knie abweichen. Fredy Knie jun. (74), VR-Präsident der Gebrüder Knie AG, ist erleichtert: «Es ist in dieser sowieso schon schwierigen Zeit ein Lichtblick für alle Besucherinnen und Besucher, dass bezüglich der Irreführung beim Ticketkauf eine wichtige Hürde genommen wurde.» Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

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