Der National-Circus klagte gegen die Online-Plattform Viagogo, mit dem Knie-Ticket-Verkauf Markenrechte verletzt und unlauter gehandelt zu haben, wie Blick berichtete. Gestern gab das Handelsgericht St. Gallen dem National-Circus darin recht. Es untersagt dem Kartenvermittler unter Strafandrohung, Veranstaltungen des Circus Knie als ausverkauft zu bezeichnen, solange bei der offiziellen Verkaufsstelle Ticketcorner noch Eintrittskarten erhältlich sind. So dürfen Angaben wie «nur noch 43 Tickets übrig» von Viagogo nicht mehr verwendet werden, ohne klar darauf hinzuweisen, dass das nur für das Angebot auf deren Website gilt.
Auch darf der Onlineanbieter keine Bezeichnungen für Preiskategorien mehr verwenden, die von denen des Circus Knie abweichen. Fredy Knie jun. (74), VR-Präsident der Gebrüder Knie AG, ist erleichtert: «Es ist in dieser sowieso schon schwierigen Zeit ein Lichtblick für alle Besucherinnen und Besucher, dass bezüglich der Irreführung beim Ticketkauf eine wichtige Hürde genommen wurde.» Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.