Trotz Corona-Infektion
Wollte Zermatter Luxushotel Masseurin zur Arbeit zwingen?

Masseurin Josephine W. (35) lag mit einer Corona-Erkrankung im Bett. Ihr Arbeitgeber wollte, dass sie dennoch zur Arbeit erscheint. Nun ist sie ihren Job los.
Publiziert: 12.01.2022 um 00:35 Uhr
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Aktualisiert: 12.01.2022 um 10:02 Uhr
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Die Masseurin Josephine W. sagt, dass sie von ihrem Arbeitgeber entlassen wurde, weil sie aufgrund einer Erkrankung mit Covid-19 nicht arbeiten konnte. (Symbolbild)
Foto: Shutterstock
Martin Schmidt

Die Omikron-Variante führt in Hotels und Beizen in Graubünden und im Wallis zu einer Ausfall-Welle beim Personal. Auch Masseurin Josephine W.* (35) lag krank im Bett. Während andere nach Genesung wieder die Arbeit aufnahmen, ist W. jedoch ihren Job los.

Die Masseurin erhebt nun schwere Vorwürfe gegen das Fünfsternehotel Mont Cervin Palace in Zermatt VS. «Das Hotel hat das Arbeitsverhältnis gekündigt, weil ich krank nicht zur Arbeit erscheinen konnte», sagt sie zu Blick. Weil sie auf Jobsuche ist, möchte sie anonym bleiben.

Angst um Gesundheit betagter Kunden

W. trat am 1. Dezember im Luxushotel die Stelle als Masseurin an. Im Gespräch erklärt sie, dass sie sich am 26. Dezember bei der Arbeit immer schlechter fühlte und sehr müde war. Am folgenden Tag ging es ihr völlig miserabel. W. befürchtete, dass sie sich mit Covid angesteckt hatte. Sie informierte am Morgen des 27. Dezembers umgehend ihren Arbeitgeber und meldete sich krank. Dieser habe jedoch darauf bestanden, dass sie trotzdem zur Arbeit erscheine.

Laut Josephine W. hat ihr Chef ihre Termine vom Vormittag dann zwar auf andere Angestellte verteilt. Am Nachmittag wollte er sie aber zur Arbeit zwingen. Doch sie konnte sich kaum mehr bewegen und weigerte sich. Auch aus Sorge um die Gesundheit anderer: «Zu dieser Zeit waren die meisten meiner Massagekunden ältere Personen. Das konnte ich nicht verantworten.»

Zwei positive Corona-Tests

Laut W. bat sie ihren Chef, vorherig behandelte Massagekundinnen über ihren Covid-Fall zu informieren. «Darauf ist man jedoch nicht eingegangen.»

Wenige Stunden nachdem sie sich krankgemeldet hatte, kam für die Masseurin der Job-Hammer: «Mein Vorgesetzter teilte mir telefonisch mit, dass ich gefeuert bin.» Am gleichen Tag erhielt sie auch noch eine schriftliche Kündigung, die Blick vorliegt.

W. hat am 28. Dezember einen Selbsttest gemacht, der positiv ausfiel. Ein PCR-Test bestätigte das Ergebnis ein paar Tage später. Blick liegen beide Testergebnisse vor.

W. warnt vor ehemaliger Arbeitgeberin

W.s Arbeitsvertrag wäre ursprünglich bis zum 18. April gelaufen. Sie befand sich jedoch noch in der Probezeit, während der ein Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen kündigen kann. Selbst wenn der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin krank ist.

W. ist traumatisiert und schildert das Erlebte beim Mont Cervin Palace auf Facebook. «Ich wollte andere Leute vor diesem Arbeitgeber warnen und Unternehmen davon abhalten, ihren Profit über die Gesundheit zu stellen», sagt sie.

Das Hotel wiederum stellt, mit den Vorwürfen konfrontiert, W. als Lügnerin dar. Der Person sei innerhalb der Probezeit fristgerecht gekündigt worden, «weil man mit der Arbeitsleistung nicht zufrieden war», lässt die Geschäftsleitung an Blick verlauten. Die Vorwürfe im Facebook-Post würden nicht der Sachlage entsprechen. Die Kündigung sei ausgesprochen worden, bevor sich W. krankgemeldet habe. Man gehe «bereits rechtlich gegen die Person vor».

Hotel hat juristische Schritte ergriffen

Die Aussagen des Hotels stehen in Widerspruch zu Josephine W.s Aussagen und zum Arbeitsplan, der Blick vorliegt. Darin steht, dass sie krankheitsbedingt einen halben Tag freibekommt und am Nachmittag wieder arbeitet. So wie es W. geschildert hat.

Damit konfrontiert, antwortet das Hotel, dass «der Entscheid, Frau W. zu kündigen, bereits vor Weihnachten gefällt wurde». Aus Gründen der Rücksichtnahme sei die Kündigung aber erst nach den Weihnachtstagen ausgesprochen worden.

W. kann bei diesen Aussagen nur den Kopf schütteln: Ihre Kunden seien glücklich mit ihrer Arbeit gewesen und hätten sie gar mehrfach gebucht. «Mein Chef hat mich am Tag vor der Kündigung noch für meine Arbeit gelobt.»

W. will sich nun selbst einen Anwalt nehmen.

* Name geändert

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