Der gefallene Raiffeisen-König Pierin Vincenz (65) hatte schon vor Prozessbeginn einen riesigen Schuldenberg angehäuft. Mit der Verurteilung kamen weitere Millionenforderungen und Verfahrenskosten hinzu. Kein Wunder, will der Ex-Banker sein Tafelsilber nun so schnell wie möglich zu Geld machen.
Seit gestern Mittwoch ist die Traumvilla in Teufen AR, die aktuell noch Vincenz und seiner Ex-Frau Nadja Ceregato (51) gehört, zum Verkauf ausgeschrieben.
Rangordnung der Gläubiger
Doch wer sieht als Erstes Geld, sollte der Ex-Raiffeisen-Chef seine Liegenschaft verkaufen können? Dazu muss man die Rechtssprechung konsultieren. «Die Priorität der Forderungen richtet sich nach dem Schuldbetreibungs- und Konkursrecht», sagt Patrick Strub, Sprecher des Bezirksgerichts Zürich.
Konkret heisst das: Bei den Gläubigern gibt es eine Art Rangordnung. Gewisse Forderungen werden gegenüber anderen aufgrund ihrer Eigenschaft privilegiert behandelt.
Private Gläubiger haben das Nachsehen
Ganz unten in der Rangordnung: normale Darlehensgläubiger wie etwa die Ostschweizer Unternehmer Peter Spuhler (63) und Dölf Früh (70). Sie haben Vincenz 6,5 und 4,3 Millionen Franken geliehen, werden aber so schnell kein Geld sehen.
«Zuerst werden privilegierte Forderungen bezahlt», sagt Peter V. Kunz (56), Experte für Wirtschaftsrecht. Das seien etwa Bussen und Steuerforderungen. «Private Gläubiger haben keine privilegierte Behandlung», sagt Kunz.
Lange Liste an Forderungen
Vincenz stand vor Prozessbeginn mit 23 Millionen Franken in der Kreide, wie er vor Gericht aussagte. Mit dem Urteil kommen weitere Forderungen in Millionenhöhe auf ihn zu: Für seine Spesenexzesse muss Vincenz der Raiffeisen mehr als eine Viertelmillion Franken zurückzahlen.
Als Schuldiger muss Vincenz auch für die Gerichtskosten aufkommen. Die Staatsanwaltschaft hat über Jahre ermittelt und 500 Bundesordner mit Beweisen gefüllt. Für die achttägige Verhandlung wurde extra das Volkshaus angemietet. 200'000 Franken beträgt die Gerichtsgebühr – vorerst.
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Drohende Bussen könnten das noch immer eingefrorene Bankkonto von Vincenz zusätzlich belasten: Die Geldstrafe in Höhe von 280 Tagessätzen à 3000 Franken wurde zwar bedingt ausgesprochen. Wenn Vincenz sich innerhalb der nächsten zwei Jahre nichts Weiteres zuschulden kommen lässt, muss er die gesamthaft 840'000 Franken nicht bezahlen.
Eingefrorene Vermögenswerte
Dass die Vermögenswerte des Ex-Bankers eingefroren sind, kommt nicht von ungefähr. Es geht um die Absicherung von Forderungen von Geschädigten und dem Staat – dazu gehören beispielsweise auch die Verfahrenskosten.
Die Ausschreibung der Villa kommt deshalb überraschend, zumal auch die Immobilien von Vincenz zu seinen eingefrorenen Vermögenswerten gehören. Für all seine Grundstücke bestehen Grundbuchsperren. Und solange diese bestehen, würde ein Verkauf an einer Eigentumsübertragung scheitern.
Aufhebung der Grundbuchsperre
Vincenz will es trotzdem versuchen. Bei Vorliegen konkreter Kaufinteressenten wird der für den Verkauf beauftragte Luxusimmobilienmakler Ginesta eigenen Angaben zufolge beim Gericht die Aufhebung der Grundstücksperre beantragen.
Ob er damit Erfolg haben wird, steht in den Sternen. «Wie das Gericht über ein allfälliges Gesuch um Aufhebung der Grundbuchsperre entscheiden wird, können wir nicht vorwegnehmen», heisst es dazu beim Bezirksgericht Zürich.