Tipps zum Ferienende
Zurück aus den Sommerferien – aber ohne Gepäck: Was tun?

Für viele markiert dieses Wochenende den Schlusspunkt der Ferien. Angesichts des Flugchaos' in Europa läuft die Heimreise allerdings nicht immer glatt.
Publiziert: 21.08.2022 um 18:35 Uhr
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Für viele gehen die Sommerferien gerade zu Ende. (Symbolbild)
Foto: Keystone
Sarah Frattaroli

Auch in den letzten Kantonen gehen die Sommerferien zu Ende. Für viele heisst das: Zurück an die Arbeit! Als wäre das nicht bitter genug, wird manch einem das Ferienende zusätzlich durch ein verlorenes Gepäckstück vermiest.

An den europäischen Flughäfen herrscht teilweise weiterhin Chaos. Auch für den Flughafen Zürich markiert das Wochenende eine erneute Belastungsprobe. Gerade wer auf der Rückreise aus den Ferien einen Zwischenstopp an einem Umsteigeflughafen einlegt, riskiert, ohne Koffer zu Hause anzukommen. Blick erklärt, was es in diesem Fall zu tun gilt.

1. Vorsorgen

Der Koffer gehört vor der Reise unbedingt mit dem Namen und den Kontaktdaten beschriftet. Je auffälliger der Koffer, desto leichter fällt im Fall eines Verlusts auch die Suche danach. Ein bunter Aufkleber auf dem Gepäckstück kann helfen. Ausserdem sollte man vom Koffer ein Foto schiessen. Diesen Sommer sind ausserdem GPS-Tracker fürs Gepäck in Mode gekommen: Man packt sie zu den übrigen Sachen in den Koffer und kann diesen dadurch stets auf dem Handy orten – auf wenige Meter genau!

2. Gepäck als verloren melden

Das Gepäckband dreht und dreht, nur der eigene Koffer fehlt. Auf an den «Lost & Found»-Schalter des Flughafens! Am Flughafen Zürich zum Beispiel befindet sich dieser direkt neben der Gepäckausgabe. Dort füllt man einen sogenannten «Property Irregularity Report» aus. Wer spätabends landet, steht am «Lost & Found»-Schalter unter Umständen vor verschlossenen Türen. In diesem Fall kann die Meldung auch online gemacht werden.

3. Airline informieren

Auch wenn sich in erster Linie der Flughafen um das verspätete Gepäckstück kümmert, muss die Airline zwingend informiert werden. Der Flughafen Zürich bietet eine Liste über alle dort tätigen Airlines. So sind die Kontaktdaten der Airline schnell gefunden, um das verlorene Gepäckstück zu melden. Viele Airlines, darunter die Swiss, haben ein Onlineportal, wo das Gepäck als vermisst gemeldet und später getrackt werden kann.

Nicht irritieren lassen, wenn die Airline nichts vom «verlorenen» Gepäck wissen will, sondern stattdessen von «verspätetem» Gepäck spricht. Meist tauchen die Koffer nach wenigen Tagen wieder auf, daher die Unterscheidung.

4. Keine Entschädigung bei Heimreise

Wer seinen Koffer auf dem Weg in die Ferien verliert, darf sich bis zum Eintreffen des Gepäcks mit dem Nötigsten versorgen: Hygieneartikel und Unterwäsche etwa werden von der Airline bezahlt. Aber Achtung: Das gilt nicht, wenn das Gepäck auf dem Rückweg aus den Ferien verspätet eintrifft. Schliesslich hat man zu Hause für gewöhnlich ausreichend Ersatzkleidung. Auch beim Verlust des Gepäcks im Ausland gilt es aufzupassen: Die Airlines erstatten in der Regel keine Pauschalen. Stattdessen muss man jeden Beleg für die neue Zahnbürste oder das Deo einzeln einreichen.

5. Lieferung nach Hause

Wenn der Koffer seinen Weg mit Verspätung doch noch an den Zielflughafen findet, wird er nach Hause geliefert. In der Regel geschieht dies innert 24 Stunden. Aufgrund des Chaos' an einigen Flughäfen kann es diesen Sommer aber auch einmal länger dauern.

Wenn eine Airline den verspäteten Koffer nicht liefert, sondern die Abholung verlangt, hat man das Recht, sich die Fahrkosten an den Flughafen erstatten zu lassen.

6. Koffer bleibt verschwunden

Wenn ein Koffer auch nach mehreren Tagen nicht wieder auftaucht, gilt es, eine Liste mit dem Inhalt zu erstellen. Die genauen Informationen dazu gibt es bei den Airlines. Bei der Swiss zum Beispiel muss die Liste spätestens zehn Tage nach Verschwinden des Gepäcks ausgefüllt werden.

Nach 21 Tagen gilt der Koffer offiziell nicht mehr als verspätet – sondern als verloren. Dem Reisenden stehen gemäss Fluggastrechten in diesem Fall umgerechnet gut 1300 Franken Entschädigung zu – höchstens. Wie viel genau rückerstattet wird, hängt vom Inhalt und dessen Wert ab, daher auch die Inhaltsliste.

Zusätzlich erhält man möglicherweise Geld von der Versicherung. Einige Hausratversicherungen decken den Gepäckverlust ab. Auch Kreditkartenanbieter bieten teils einen Gepäckversicherungsschutz. Dieser greift teils aber nur dann, wenn die Reise auch mit der entsprechenden Kreditkarte gebucht wurde.

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