Der September ist ein übler Monat für die Konsumentinnnen und Konsumenten in der Schweiz: Ende des Monats werden die neuen Krankenkassenprämien bekannt gegeben, Anfang des Monats die Strompreise.
Die schlechte Nachricht: Bei beiden Budgetposten ist keine Entlastung in Sicht, im Gegenteil. Im Schnitt steigen die Strompreise in der Schweiz für das kommende Jahr um 18 Prozent an. Neu kostet die Kilowattstunde 32.14 Rappen, 4.94 Rappen mehr als noch in diesem Jahr. Das hat die Eidgenössische Elektrizitätskommission Elcom bekannt gegeben.
Dieser Durchschnittswert sagt nichts über die Tarifgestaltung der einzelnen Anbieter aus, die lokalen Preise können stark variieren, hängen vor allem von den Beschaffungsmöglichkeiten der E-Werke ab.
Preis abhängig von Beschaffung
Das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich zum Beispiel produziert den Strom in eigenen Kraftwerken, ist nicht den Preisschwankungen am Strommarkt ausgesetzt. Entsprechend müssen die Kunden vor allem höhere Netzkosten berappen. Diese steigen zwar im Schnitt mit rund 18 Prozent nächstes Jahr gleich stark wie der reine Energietarif, machen aber einen etwas kleineren Teil der gesamten Stromkosten aus.
Andere Versorger beziehen den Strom auf dem freien Markt. Sind zum Beispiel langfristige Versorgungsverträge ausgelaufen, kommt zum happigen Aufschlag bei den Netzkosten noch eine kräftige Erhöhung des Energiepreises dazu.
Steigende Netzkosten
Ein typischer Haushalt in einer grossen Wohnung mit einem Verbrauch von 4500 Kilowattstunden pro Jahr zahlt im nächsten Jahr 1446 Franken für die Stromrechnung 222 Franken mehr als noch in diesem Jahr.
1. Tarif für die Netznutzung: Preis für den Stromtransport über das Leitungsnetz vom Kraftwerk bis ins eigene Haus. Er wird bestimmt durch die Kosten für das Netz, also für den Bau sowie den Betrieb und den Unterhalt sowie den Kosten für die Systemdienstleistungen, welche für die Netzstabilität notwendig sind. Im Netztnutzungstarif sind auch die Kosten für die Winterreserve enthalten. Diese fällt 2025 deutlich tiefer aus.
2. Energietarif: Der Preis für die gelieferte elektrische Energie. Diese Energie erzeugt der Netzbetreiber entweder mit eigenen Kraftwerken oder kauft sie von Lieferanten ein.
3. Abgaben ans Gemeinwesen: Kommunale und kantonale Abgaben und Gebühren. Darunter fallen etwa Konzessionsabgaben oder lokale Energieabgaben.
4. Netzzuschlag: Er beinhaltet Bundesabgaben zur Förderung der erneuerbaren Energien, die Stützung der Grosswasserkraft sowie für ökologische Sanierungen der Wasserkraft. Die Höhe der Abgabe wird jährlich vom Bundesrat festgelegt. Diese liegt derzeit beim gesetzlichen Maximum von 2,3 Rp./KWh.
Der Energietarif und der Netznutzungstarif sind die preisbestimmenden Komponenten des Strompreises. Sie machen den grössten Anteil aus.
1. Tarif für die Netznutzung: Preis für den Stromtransport über das Leitungsnetz vom Kraftwerk bis ins eigene Haus. Er wird bestimmt durch die Kosten für das Netz, also für den Bau sowie den Betrieb und den Unterhalt sowie den Kosten für die Systemdienstleistungen, welche für die Netzstabilität notwendig sind. Im Netztnutzungstarif sind auch die Kosten für die Winterreserve enthalten. Diese fällt 2025 deutlich tiefer aus.
2. Energietarif: Der Preis für die gelieferte elektrische Energie. Diese Energie erzeugt der Netzbetreiber entweder mit eigenen Kraftwerken oder kauft sie von Lieferanten ein.
3. Abgaben ans Gemeinwesen: Kommunale und kantonale Abgaben und Gebühren. Darunter fallen etwa Konzessionsabgaben oder lokale Energieabgaben.
4. Netzzuschlag: Er beinhaltet Bundesabgaben zur Förderung der erneuerbaren Energien, die Stützung der Grosswasserkraft sowie für ökologische Sanierungen der Wasserkraft. Die Höhe der Abgabe wird jährlich vom Bundesrat festgelegt. Diese liegt derzeit beim gesetzlichen Maximum von 2,3 Rp./KWh.
Der Energietarif und der Netznutzungstarif sind die preisbestimmenden Komponenten des Strompreises. Sie machen den grössten Anteil aus.
Was in diesem Jahr zusätzlich zu Buche schlägt, sind die gestiegenen Netzkosten. Also die Kosten, die für den Transport des Stroms in die Haushalte verrechnet werden. Im kommenden Jahr ist darin auch die Entschädigung für die Winterreserve, die die Kraftwerke für die Verhinderung einer Strommangellage zurückhalten müssen, eingerechnet.
Interessant: Ein Teil dieser Netzkosten hängt auch vom Preis auf dem Strommarkt ab, da bei der Übertragung übers Stromnetz Energie verloren geht. Dieser Stromverlust wird zu Marktpreisen verrechnet.