Der Schweizer Wohnungsmarkt trocknet zunehmend aus. Freie Wohnungen werden mehr und mehr zu einem raren Gut. Die Zahl der auf den wichtigsten Schweizer Immobilienportalen ausgeschriebenen Mietwohnungen ist zwischen April 2023 und März 2024 um 13 Prozent auf 340’000 Objekte gesunken. Das sind 50'000 Wohnungsinserate weniger als in der gleichen Periode ein Jahr zuvor.
Besonders stark betroffen ist die Stadt Zürich, wo die Wohnungsnot schon lange grassiert. Die Stadt will deshalb mit verschiedenen Massnahmen dieser Entwicklung entgegenwirken. Eine davon: Vor drei Jahren stimmte die links-grüne Ratsmehrheit im Zürcher Stadtparlament für ein Verbot von Business-Apartments. So sollen Wohnungen nicht mehr kurzfristig vermietet werden dürfen, etwa an Geschäftsleute oder Touristen. Wohnungen, die in Gewerbegebieten liegen, sind von der Regel aber nicht betroffen.
Business-Apartments sind wachsendes Geschäft
Gegen das Verbot gibt es aber Widerstand. Vier Anbieter von Business-Apartments gehen mit ihrer Beschwerde bis vors Bundesgericht, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet. Vor dem Zürcher Baurekurs- und dem Verwaltungsgericht sind sie jeweils gescheitert.
Wohnungen kurzfristig an Geschäftsreisende zu vermieten, ist in der Schweizer Wirtschaftsmetropole ein wachsendes Business. Die Anzahl solcher Apartments hat seit Ersterfassung 2017 durch Statistik Stadt Zürich stetig zugenommen. Aktuell gibt es in Zürich rund 4200 gewerblich genutzte Apartmentwohnungen. Das entspricht 2 Prozent der 244'000 Wohnungen in der Limmatstadt. Mehr als die Hälfte der Business-Apartments – konkret sollen es mindestens 2500 sein – befinden sich in Wohngebieten.
Die vier Firmen wollen mit der Beschwerde ihr Geschäftsmodell schützen. Für sie steht viel auf dem Spiel. So haben sie künftig fast keine Wachstumsmöglichkeiten mehr, sollte das Bundesgericht das Verbot absegnen. Gleichzeitig will die Stadt Zürich laut dem Zeitungsbericht die Regel auch rückwirkend anwenden. Sprich: Bereits existierende Business-Apartments könnten illegal werden, wodurch die Besitzer diese wieder als normale Wohnungen vermieten müssten.