Das Bundesverwaltungsgericht hatte vor einem Monat die Busse in Höhe von 71,8 Millionen Franken bestätigt, welche die Eidgenössischen Wettbewerbskommission (Weko) im Jahre 2016 gegen die Swisscom im Streit um Sportrechte verhängt hatte.
Konkret richtete sich die Busse gegen die Swisscom und Tochtergesellschaft Cinetrade (heute Blue Entertainment) aufgrund des Missbrauchs seiner marktbeherrschende Stellung bei der Live-Übertragung von Schweizer Fussball- und Eishockeyspielen im Pay-TV.
Nur ein reduziertes Sportangebot
Einigen Konkurrenten habe die Swisscom jegliches Angebot für die Ausstrahlung von Live-Sport auf deren Plattform verweigert, anderen nur ein reduziertes Sportangebot gewährt, lautete die Begründung. Das Urteil betraf den Zeitraum von 2002 bis 2012.
Die Swisscom hatte schon vor einem Monat angekündigt, einen Weiterzug des Urteils zu prüfen. Die Swisscom und Blue Entertainment seien nach wie vor überzeugt, sich beim Vermarkten von Sportinhalten rechtmässig verhalten zu haben, hatte der Telekomkonzern vor einem Monat mitgeteilt.
Die hohen Investitionen von Swisscom und Cinetrade in den Jahren 2002 bis 2012 hätten ein minimal erweitertes Sportangebot bei der Verbreitung über die Swisscom TV-Plattform gerechtfertigt. Nur so hätten die Investitionen damals genügend geschützt werden können.
Kleinere TV-Anbieter profitieren
Das Problem bestehe aktuell nicht mehr. Derzeit erhielten alle TV-Kunden den gesamten Sportinhalt von Swisscom und Sunrise UPC. Davon würden auch kleinere TV-Anbieter profitieren; sie könnten die Sportinhalte von den beiden grossen Telekomkonzernen beziehen, hatte die Swisscom damals erklärt.
Konkurrentin Sunrise UPC prüft immer noch eine Schadenersatzklage auf dem zivilrechtlichen Weg: «Wir analysieren die Lage», sagte eine Sprecherin auf Anfrage. (pbe/SDA)