Seit Februar gelten neue Regeln für die Einreise in die Schweiz. So muss, wer via Flugzeug in der Schweiz landet, grundsätzlich einen negativen Corona-Test vorweisen. Auf dem Landweg gilt das für alle die Reisenden, die aus einer Region einreisen, die auf der Risikoliste des Bundesamt für Gesundheit (BAG) steht. Der negative PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden sein.
Im Flugverkehr ist die Regelung relativ einfach durchzusetzen, denn bei vielen Fluggesellschaften kommt man ohne Test oft gar nicht erst ins Flugzeug rein. Anders auf dem Landweg: Wer mit Auto, Zug oder Bus einreist, wird in den meisten Fällen nicht kontrolliert – denn die Grenzen sind grundsätzlich geöffnet.
Viele Test-Schwänzer an Grenze zu Italien
Dieses Schlupfloch haben schon einige ausgenutzt. Die Eidgenössiche Zollverwaltung führt zwar nur stichprobenartig Kontrollen durch – hat aber seit Februar schon 700 Personen erwischt, die sich vor der Testpflicht gedrückt haben, wie die Zeitungen der «CH Media» berichten. In jedem fünften Fall mussten die Betroffenen eine Busse von 200 Franken berappen.
Die meisten Test-Schwänzer wurden an der Grenze zu Italien erwischt, gefolgt von Frankreich, Deutschland und Österreich. Die Schweiz stuft aktuell die meisten Gebiete Italiens als Risikogebiete ein – ausgenommen sind die Grenzregionen. Zur Testpflicht kommt noch eine zehntägige Quarantänepflicht hinzu. (gbl)