Kurzfristige Immobiliengewinne durch Privatpersonen werden in der Schweiz meist durch happige Steuern abgestraft. In den Kantonen St. Gallen und Thurgau zahlen Immobilienbesitzer die höchsten Gewinnsteuern beim Verkauf. In Genf hingegen gar nichts. Wie eine Auswertung des Online-Vergleichsdiensts Comparis weiter zeigt, sind die Unterschiede beträchtlich und schwanken. Je nach Kanton und Haltedauer betragen die Gewinnsteuern zwischen null und 40 Prozent.
Kanton Thurgau ist teurer Spitzenreiter
Bei einem Immobilienverkauf in Frauenfeld TG nach fünf Jahren mit einem Gewinn von 300'000 Franken greift der Kanton Thurgau mit einem Satz von 40 Prozent zu. Damit ist der Thurgau teurer Spitzenreiter.
Bei langfristiger Betrachtung kommt ein Hausbesitzer in St. Gallen auch nicht besser weg. Sogar nach 25 Jahren langt der Kanton mit immer noch 26,4 Prozent Steuern kräftig zu.
Überraschung im Kanton Schwyz
Auch andere Kantone sind keine idealen Orte für eine profitable Geldanlage beim Haus-Kauf. In Basellandschaft wird eine Grundstückgewinnsteuer von 25 Prozent fällig. Der Kanton Graubünden verlangt 19,5 Prozent. Nicht viel grosszügiger verhalten sich die Behörden von Appenzell Ausserrhoden (18,8 Prozent), Zürich (18,2 Prozent) und Appenzell Innerrhoden (18,2 Prozent).
Überraschung in der Schwyz: Mit 35 Prozent zählt der Kanton für einmal nicht zu den steuergünstigsten Kantonen, sondern zu den Hochsteuergebieten.
In Genf fällt nach 20 Jahren gar keine Steuer an
In Sarnen, Glarus und im Wallis liegt der Satz unter fünf Prozent. In Genf fällt nach 20 Jahren gar keine Grundstücksgewinnsteuer mehr an.
Auch das Steuerparadies Zug bleibt seinem Ruf treu: Unabhängig von der Besitzdauer einer Immobilie gilt in der gleichnamigen Stadt ein Satz von 10 Prozent auf den Verkaufsgewinn. Das ist derselbe Satz wie für eine Haltedauer von einem Jahrzehnt.
Die hohen Steuersätze ärgern vor allem Rentner
Wer das Eigenheim als Anlage sieht und sich nach mehreren Jahrzehnten davon trennt, muss dann teilweise tief in die Tasche greifen. «Hohe Grundstücksgewinnsteuern bei langjährigen Eigenheimbesitzern haben den Beigeschmack von Diskriminierung», so Comparis-Gebührenexperte Leo Hug.
«Wer an der Börse Aktien mit Gewinn verkauft, zahlt schliesslich auch keine Gewinnsteuer», sagt er. Menschen, die mit einem Haus-Kauf ihre Rente im Alter mitfinanzieren wollen, sollten sich also gut überlegen, wo sie ihr Investment tätigen.