Die Sabotageakte an mehreren Stellen des TGV-Schnellzugnetzes just am Tag der Eröffnungsfeier der Olympischen Spiele in Paris schaffen grosse Sorgenfalten. Kann man noch mit dem Zug nach Frankreich?
Betroffen sind derzeit vor allem Strecken, die von Paris in die Bretagne im Westen, an die Atlantikküste im Südwesten, nach Lille im Norden sowie nach Strassburg im Osten führen.
Der Bahnverkehr zwischen der Schweiz und Frankreich – das sind rund 15'000 Sitzplätze pro Tag – wurde glücklicherweise nicht tangiert. «Derzeit hat die Störung in Frankreich keine Auswirkungen auf den Zugsverkehr aus der Schweiz Richtung Frankreich», versichern die SBB. Alle Züge des TGV Lyria – ein Joint Venture der SBB und der französischen Bahnbetreibergesellschaft SNCF – verkehren ab Zürich, Basel, Lausanne und Genf normal.
Auch der Bahnverkehr zwischen Paris und Lyon sowie der Côte d'Azur ist nicht tangiert – weil ein weiterer Sabotageakt rechtzeitig verhindert wurde.
Hilfe vom Veranstalter
«Aktuell sind keine Kunden von uns betroffen», versichert auch Mike Jakob (50) vom Schweizer Bahnreisespezialisten Railtour. Man werde aber die Situation genau beobachten und vorbereitet sein. Das sollten auch Bahnreisende tun – für eine Annullierung gebe es aber bislang keinen Anlass.
Der französische Premierminister Gabriel Attal (35) sagt, das ganze Wochenende müsse noch mit Verspätungen und Ausfällen gerechnet werden. Ab Montag sollte alles wieder normal sein.
Jakob gibt sich optimistisch und erklärt für den Fall, dass die Probleme anhalten: «Frankreich hat ein dichtes Bahnnetz, sodass beim Ausfall eines TGV Alternativen vorhanden sind.» Der eigenen Kundschaft würde man aushelfen und für diese Alternativen finden.
Diese Rechte hast du
Wer seine Bahnreise selber gebucht hat, muss sich bei der SNCF direkt um eine Erstattung kümmern. Eigentlich gehören Sabotageakte zu «höherer Gewalt», weshalb die SNCF nicht erstattungspflichtig wäre. Die SNCF hat aber eine Erstattung versprochen.
Auf der Ticketing-Website SNCF Connect gibt es zeitnah Infos zum Bahnverkehr. Wer darüber ein Ticket gebucht hat, sollte via SMS von der SNCF aktiv Informationen erhalten. Die Website SNCF Voyageurs bietet zudem nützliche Infos zum aktuellen Bahnverkehr – auch auf Englisch.
Was viele nicht wissen: Im EU-Raum gibt es, ähnlich wie im Flugverkehr, eine Verordnung über die Rechte von Fahrgästen im Bahnverkehr.
Bei einer Verspätung von 60 Minuten oder mehr haben Fahrgäste Anspruch auf eine Entschädigung von 25 Prozent des Fahrpreises, bei einer Verspätung von 120 Minuten oder mehr beträgt die Entschädigung 50 Prozent.