Schweizer Botschafter in Berlin kündigt Ausnahme für Kurzaufenthalte an
Können Einkaufstouristen weiter nach Deutschland?

Deutschland setzt zehn Schweizer Kantone auf die Risikoliste. Weitere dürften folgen. Das hat Folgen für den Grenzverkehr. In Berlin arbeitet die Politik aber bereits an einer Lockerung.
Publiziert: 16.10.2020 um 09:22 Uhr
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Aktualisiert: 16.10.2020 um 22:07 Uhr
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Schweizer shoppen gerne in Deutschland, zum Beispiel in Konstanz.

Die Nachricht ist ein Hammer für alle, die in Deutschland einkaufen wollen: Ab Samstag gelten zehn Schweizer Kantone als Risikogebiet. Das heisst: Einkaufen in Konstanz geht nur noch mit negativem Corona-Attest. Das Resultat darf nicht älter als 48 Stunden sein. Das ist das Ende des Shopping-Tourismus.

Die Regel dürfte aber schon bald gelockert werden. Das sagt der Schweizer Botschafter Paul Seger zu Radio SRF. Im Hintergrund werde an einer Musterverordnung gearbeitet, die bereits am 8. November in Kraft treten soll. «Wenn diese Musterverordnung in Kraft tritt, wäre es möglich, den Einkaufstourismus weiter vorzunehmen», sagt Seger.

Der Botschafter stellt in Aussicht, dass eine Ausnahme für Kurzaufenthalte von bis zu 24 Stunden gelten soll. Wer aus touristischen Gründen länger in Deutschland weilt, für den gelten die normalen Regeln, sprich: Quarantäne, sofern kein negatives Testresultat vorgelegt wird. Die Grenzen sollen aber unter allen Umständen offen bleiben. Seger: «Diesen Willen haben wir von deutscher Seite ganz klar gehört.»

Grenzregime mit Hintertüren

Aktuell stehen zehn Kantone auf der deutschen Risikoliste. Der Grenzkanton Zürich gehört dazu. Über die Anweisung des deutschen Auswärtigen Amtes berichtete am Donnerstag das Robert Koch-Institut. Es geht um Gebiete, in denen ein ausgewiesenes erhöhtes Risiko für eine Infektion mit Sars-CoV-2 besteht. Der Grenzwert: mehr als 50 Neuinfizierte pro 100'000 Einwohner.

Die genauen Einreisebestimmungen sind komplex. Es gibt viele Ausnahmen. Beruflich notwendige Reisen unterstehen nicht der Quarantänepflicht. Dazu zählen Pendler, aber auch ein Besuch beim Zahnarzt. Leute in festen Beziehungen oder Verheiratete sind von der Quarantänepflicht ebenfalls ausgenommen. Schüler auch.

Im Grunde trifft die Regel in erster Linie Freizeittouristen und Einkaufstouristen. Sobald die Musterverordnung in Kraft tritt, gilt die Quarantänepflicht schliesslich nur noch für Langzeittouristen. Einschneidend ist das trotzdem – für den Tourismus auf beiden Seiten. Die Deutschen sind die wichtigste ausländische Gästegruppe für hiesige Hoteliers. Insbesondere der Wintertourismus ist auf diese Gästegruppe angewiesen. Die Corona-Regeln sorgen nun für grosse Unsicherheit.

(ise)

Corona-Fälle in der Schweiz

Wie viele Corona-Neuinfektionen gibt es in der Schweiz? Die täglichen Fallzahlen des BAG gibt es laufend im Statistik-Ticker auf BLICK.

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