Einkaufstouristen, Europapark-Besucher und Berlin-Fans aufgepasst: Deutschland hat die Schweiz offiziell zum Corona-Hochrisikogebiet erklärt. Damit gibt es ab Sonntag neue Reisebeschränkungen zwischen den beiden Ländern. Blick beantwortet die wichtigsten Fragen dazu.
Darf ich überhaupt noch nach Deutschland reisen?
Ja. Ungeimpfte müssen ab Sonntag allerdings zehn Tage in Quarantäne. Es gibt aber eine Ausnahme: Wer weniger als 24 Stunden in Deutschland bleibt, muss sich nicht in Quarantäne begeben. Theoretisch können Ungeimpfte also weiter einen Tagestrip nach Deutschland unternehmen. Allerdings ist in diesem Fall ein negativer Corona-Test erforderlich. Aufgrund der strengen Beschränkungen vor Ort lohnt sich etwa ein Shopping-Tag kaum noch.
Darf ich als Ungeimpfter in Deutschland noch einkaufen gehen?
Läden für den täglichen Bedarf sind weiterhin für alle zugänglich. Darunter fallen Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Metzgereien, Bäckereien, Apotheken, Reformhäuser und Optiker. In Kleiderläden und anderen Geschäften, die über den täglichen Gebrauch hinausgehen, gilt allerdings deutschlandweit die 2G-Regel. Ungeimpfte haben keinen Zugang, auch nicht mit negativem Test.
Dürfen deutsche Touristen für die Skiferien noch in die Schweiz kommen?
Ja. Das auswärtige Amt warnt zwar offiziell vor nicht notwendigen touristischen Reisen in die Schweiz. Das heisst auch, dass Deutsche ihre Schweiz-Ferien leicht stornieren können. Die Warnung ist aber kein Reiseverbot. Geimpfte müssen bei der Rückreise nach Deutschland allerdings online eine Einreiseanmeldung ausfüllen. Gleiches gilt übrigens auch für Schweizerinnen und Schweizer, die nach Deutschland in die Ferien reisen.
Was ist mit allen Deutschen, die zur Arbeit in die Schweiz pendeln?
Grenzgänger, die in Deutschland wohnen, aber in der Schweiz arbeiten, sind von der Quarantänepflicht bei der Rückkehr nach Deutschland ausgenommen. 60'000 Deutsche pendeln zur Arbeit regelmässig in die Schweiz. Sie sind entscheidend, unter anderem für das hiesige Gesundheitswesen.
Wie sieht es bei grenzüberschreitenden Beziehungen aus?
Wer einen Lebenspartner oder einen Verwandten ersten Grades (zum Beispiel Eltern) ennet der Grenze hat, ist von den neuen Quarantänevorschriften ausgenommen. Eine ungeimpfte Schweizerin kann ihren Lebenspartner in Deutschland also weiterhin quarantänefrei besuchen. Der Besuch darf aber höchstens drei Tage lang dauern.
Ich fahre für einen Weihnachtsmarkt nach Süddeutschland. Was gilt?
Für Geimpfte ist die Reise zum Weihnachtsmarkt zwar theoretisch noch möglich. Die schlechten Nachrichten sind allerdings: Baden-Württemberg hat soeben sämtliche Weihnachtsmärkte untersagt. Märkte, die schon geöffnet waren, müssen ihre Hütten wieder abbauen. Auch alle anderen Grossveranstaltungen sind verboten. Erlaubt sind noch maximal 750 Besucher, etwa in Fussballstadien oder Konzertlokalen. Zusätzlich dürfen die Veranstalter maximal 50 Prozent der Plätze besetzen.
Darf ich bei meinem Deutschland-Trip noch im Hotel übernachten?
Ja, die Hotels sind offen. Allerdings gilt die 2G-Regel.
Wie steht es um Restaurants, Kinos und andere Freizeitaktivitäten?
Auch diese sind mehrheitlich offen. Welche Regeln dort genau gelten, hängt vom Bundesland ab. In Baden-Württemberg, das an die Schweiz grenzt, gilt neu zum Beispiel 2G plus. Will heissen: Geimpfte und Genesene brauchen für den Restaurant- oder Kino-Besuch zusätzlich einen negativen Corona-Test. Clubs sind in mehreren Bundesländern komplett geschlossen, darunter Baden-Württemberg. Auch der Alkoholausschank in der Öffentlichkeit wurde eingeschränkt.
Kann ich meine Pakete in Deutschland noch abholen?
Ja, Abholdienste haben normal geöffnet und sind für alle zugänglich, unabhängig von Impfstatus oder Test. Allerdings gilt, wie in allen öffentlichen Innenräumen, eine Maskenpflicht.
Ich reise mit dem ÖV nach Deutschland. Was muss ich beachten?
Im ÖV gilt deutschlandweit die 3G-Regel. Einige Bundesländer schreiben in Zug und Bus FFP2-Masken vor, darunter Bayern. In anderen Bundesländern gelten wie in der Schweiz einfache Hygienemasken.