Die Westschweizer Konsumentenschutzorganisation Fédération romande des consommateurs (FRC) gab am Samstagabend eine Erklärung ab, in der sie auf eine Meldung des französischsprachigen Radio- und Fernsehsenders RTS zurückkam. Die Kläger hätten auf Entschädigungen zwischen 1600 und 5000 Euro gehofft, so die FRC.
Es sei ein Skandal, dass angesichts von Verantwortlichen, die strafrechtlich verurteilt sind, die Schweizer praktisch die einzigen seien, die in der VW-Affäre nicht entschädigt werden können, sagte Sophie Michaud Gigon, Generalsekretärin der FRC, am Samstagabend im Westschweizer Sender RTS.
In Deutschland gibts Kohle
Bis Ende 2017 hatten mehr als 2000 Personen ihre Rechte an Myright für eine Sammelklage abgetreten, die in Deutschland von einer Berliner Anwaltskanzlei gegen den Autobauer geführt wurde. Nach einem ersten Misserfolg eines deutschsprachigen Besitzers verzichtete die Plattform darauf, für die Schweizer zu kämpfen, da die Kostenvorschüsse ebenfalls sehr hoch waren, wie Sophie Michaud Gigon weiter feststellte.
Der VW-Konzern hat laut FRC bereits fast 30 Milliarden Franken für Entschädigungen und Prozesskosten ausgegeben. 2018 führte die Klage des deutschen Verbraucherzentrale Bundesverbands zu einem Vergleich zugunsten von 260'000 Kunden. Die Entschädigungen reichten von 1350 bis 6257 Euro pro Person. (pbe/SDA)