Referenzzinssatz bleibt stabil
Eine UBS-Prognose macht Miethaushalten Hoffnung

Gute Nachricht für Mieter: Der hypothekarische Referenzzinssatz bleibt laut UBS-Prognose unverändert bei 1,75 Prozent. Trotz erwarteter SNB-Leitzinssenkung im September dürfte sich daran in den nächsten zwei Jahren nichts ändern.
Publiziert: 01.09.2024 um 12:34 Uhr
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Aktualisiert: 02.09.2024 um 10:54 Uhr
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Mieterinnen und Mieter müssen nicht mit einer baldigen Mietzinserhöhung rechnen.
Foto: imago/BildFunkMV
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Weder rauf, noch runter – dafür Planbarkeit für die Miethaushalte: Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) dürfte am Montag einen gleichbleibenden hypothekarischen Referenzzinssatz vermelden. Auch mittelfristig verharrt der Referenzzins bei 1,75 Prozent.

Zumindest lautet so die Prognose der Experten der UBS. Der vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) vierteljährlich erhobene Durchschnittszinssatz der Hypotheken in der Schweiz dürfte zwar erstmals seit zwei Jahren leicht gesunken sein, heisst es in einer Einschätzung der Bank. Für eine Anpassung des Referenzzinssatzes, der jeweils auf das nächste Viertelprozent auf- oder abgerundet wird, reicht dies jedoch nicht.

Wären mehrere Zinssenkungen nötig

Auch auf mittlere Sicht sehen die Experten der Grossbank basierend auf dem Referenzzinssatz kaum Spielraum für Mietzinssenkungen. Die UBS-Ökonomen gehen davon aus, dass die Schweizerische Nationalbank Ende September die Leitzinsen erneut senken wird. Dies dürfte aber die letzte Leitzinssenkung sein, und der Referenzzinssatz für die Mieten dürfte deshalb in den nächsten zwei Jahren bei 1,75 Prozent verharren.

Denn zum einen reagiere der Durchschnittszinssatz, der dem hypothekarischen Referenzzinssatz zugrunde liegt, träge auf Veränderungen der Marktzinsen. Zudem sei zu erwarten, dass die SNB nach dem für September 2024 erwarteten Zinsschritt den Leitzins vorerst bei 1,0 Prozent belassen werde und die zuletzt gesunkenen Langfristzinsen in der Folge wieder leicht ansteigen werden.

Mietzins würde drei Prozent sinken

Immerhin seien aber mit den jüngsten Leitzinssenkungen und der Entwicklung an den Kapitalmärkten weitere Anstiege des Referenzzinssatzes vom Tisch.

Grundsätzlich dürfen Vermieter bei einer Veränderung des Referenzzinssatzes um 0,25 Prozentpunkte den Mietzins um rund 3,0 Prozent erhöhen – oder müssten ihn um 2,91 Prozent senken. Zudem dürfen sie 40 Prozent der aufgelaufenen Teuerung sowie «allgemeine Kostensteigerungen» überwälzen.

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