So heizt du im Herbst richtig
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Geld und Energie sparen:So heizt du im Herbst richtig

Recht auf 20 Grad warme Stube
Was tun bei kalter Wohnung im Herbst?

Der Herbst ist da und die Temperaturen sinken drastisch. Mieterinnen und Mieter müssen eine kalte Wohnung nicht hinnehmen und können vom Vermieter verlangen, die Heizung anzustellen. So musst du vorgehen.
Publiziert: 14.09.2024 um 09:46 Uhr
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Aktualisiert: 14.09.2024 um 10:09 Uhr
Bereits Mitte September ist es in diesem Jahr zu kalt in vielen Wohnungen. Doch Mietende können sich zur Wehr setzen.
Foto: imago images/Shotshop

Auf einen Blick

  • Mieter können bei Kälte eine Mietzinsreduktion verlangen
  • Wohnungen müssen auf mindestens 20 Grad erwärmt werden können
  • Raumtemperatur zwischen 16-18 Grad erlaubt 20 Prozent Mietzinsreduktion
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Gabriel KnupferRedaktor Wirtschaft

Der Herbst ist in diesem Jahr schnell gekommen. Selbst am Tag steigen die Temperaturen im Mittelland nur noch knapp über 10 Grad. Und nach den heissen Wochen im August macht die plötzliche Kälte den Menschen umso mehr zu schaffen. Dürfen Mieter nun verlangen, dass der Vermieter die Heizung anstellt?

Laut dem Mieterinnen- und Mieterverband muss niemand eine kalte Wohnung hinnehmen, egal zu welcher Jahreszeit. Wenn es in deiner Wohnung zu kalt ist, solltest du erstmals klare Fakten festhalten. Der Verband rät, die Temperatur mit einem Thermometer zu messen. Ein Kältegefühl reicht nicht.

Anspruch auf eine Mietzinsreduktion

Gemäss einer ungeschriebenen Regel muss die Wohnung auf mindestens 20 Grad erwärmt werden können. Ansonsten liegt ein Mangel vor, wogegen der Vermieter vorgehen kann. Mieter haben Anspruch auf eine Mietzinsreduktion, bis der Mangel behoben ist.

Wie hoch die Reduktion ausfällt, ist Ermessenssache. Liegt die Raumtemperatur zwischen 16 und 18 Grad, liegt eine Reduktion von 20 Prozent drin. Diese kannst du auch rückwirkend verlangen, der Anspruch verjährt erst nach fünf Jahren.

Entscheidend ist, dass du den Vermieter umgehend über die Kälte in der Wohnung informierst. Sorgt dieser nicht für rasche Abhilfe, solltest du in einem eingeschriebenen Brief an ihren Vermieter festhalten, wie warm bzw. kalt es in Ihrer Wohnung ist.

Mangel selbst beheben lassen

Was kannst du tun, wenn der Vermieter untätig bleibt? Mietende können durch eine amtliche Hinterlegung des Mietzinses Druck auf den Vermieter ausüben. Dazu musst du dem Vermieter zuerst eine Frist setzen und die Hinterlegung androhen.

Solch ein Verfahren dauert aber in der Regel viel zu lange. Wenn also zum Beispiel die Heizung kaputt ist und der Vermieter nichts unternimmt, dann kannst du den Mangel auch selber auf Kosten des Eigentümers beheben lassen. Dazu muss der Vermieter den Mangel aber kennen. Setze in einem eingeschriebenen Brief eine Frist, bevor du den Techniker kommen lässt. Sonst bleibst du am Ende auf der Rechnung sitzen.

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