Ändert sich neuerdings der Ladenpreis beim Weg vom Regal zur Kasse? Diese Frage stellt sich Blick-Leserin Angelika M.* (44). An ihrem Wohnort in Dietikon ZH wollte sie kürzlich in einer Filiale von Smyths Toys Spielzeug in Aktion kaufen. An der Kasse staunte sie dann nicht schlecht. Anstatt die Aktionspreise berechnete ihr das Unternehmen den Normalpreis. Statt 104 Franken betrug die Rechnung 112 Franken.
Die Differenz von 8 Franken ist zwar nicht gross, doch M. geht es ums Prinzip, wie sie Blick sagt. Ihr stösst sauer auf, dass Smyths ihr einige Spielwaren zum Normalpreis verrechnete, obwohl sie als Aktion am Regal angepriesen werden.
M. pocht auf den Aktionspreisrabatt. Da folgt der Hammer: Sie wird von der Verkäuferin auf ein Schild nahe der Kasse hingewiesen. Darauf steht: «Verbindlich sind die Verkaufspreise, die an den Kassen angezeigt werden.» Dies, weil es «aufgrund vieler Preisänderungen» vorkommen könne, dass falsche Verkaufspreise bei den Regalen vorliegen.
Als M. den Filialleiter holen lässt, unterstellt dieser ihr, sie habe verbotenerweise Aktionspreisetiketten zu den von ihr ausgewählten Spielsachen gestellt. Dieses «Spiel» geht der Kundin zu weit. Sie lässt sich das Geld erstatten und verlässt den Laden ohne Spielwaren – sehr zum Leid ihres Kindes, wie sie sagt.
Keine zulässige Praxis
Natürlich können Fehler passieren und ein Artikel am Regal ausnahmsweise nicht mit jenem im Kassensystem übereinstimmen. Das weiss auch M., die selber im Verkauf arbeitet. Doch das erwähnte Schild bei der Kasse belege, dass Smyths mit Fehlern geradezu rechne. Oder solche gar beabsichtige?
Die Frage stellt sich: Ist ein solches Schild ein Verstoss gegen die Schweizer Preisbekanntgabeverordnung (PBV)? Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) erklärt gegenüber Blick: «Der tatsächlich zu bezahlende Preis muss den Konsumentinnen und Konsumenten bereits zum Zeitpunkt des Angebots der Ware bekannt sein.» Die Rede ist von einer «vorvertraglichen Preisinformation». Der Preis muss an der Ware oder unmittelbar daneben ersichtlich sein.
«Falls im Smyths Toys Superstore für Warenangebote an Konsumentinnen und Konsumenten nicht die tatsächlich zu bezahlenden Preise angegeben würden, läge ein Verstoss gegen die PBV vor», bekräftigt das Seco auf Anfrage.
Smyths schweigt
Ein Augenschein von Blick in einer Smyths-Filiale in Dietlikon ZH zeigt: Dort hängt zwar kein solches Schild, eine Mitarbeiterin erklärt aber, dass es tatsächlich sehr oft zu Preisänderungen komme und die Belegschaft mit dem Umschreiben der Preisschilder kaum nachkomme.
Bleibt die Frage, warum es so viele Preisänderungen braucht. Trotz mehrmaliger Anfrage gibt es von der Smyths-Medienstelle darauf keine Antwort. Ein Anruf in Dietikon hallt ins Leere, eine schriftliche Anfrage beim Filialleiter bleibt unbeantwortet.
Der Spielwaren Verband Schweiz (SVS) mutmasst, Smyths könne auf dynamische Preise setzen, die im Onlinehandel üblich sind, verweist jedoch an Smyths. Der Spielwarenhändler ist – wie die Müller Drogerie, die im Sommer 2023 den traditionsreichen Spielwarenhändler Franz Carl Weber übernahm – nicht Mitglied im SVS. «Das sind Händler, die meines Wissens ihre Produkte nicht in der Schweiz beziehen», erklärt SVS-Geschäftsführer Sandro Küng (58).
Noch kaum Reklamationen
Smyths verfügt in der Schweiz über 11 Standorte. Der Smyths in Dietikon ZH hat Ende 2023 neu eröffnet. Der gleich daneben beheimatete Smyths im Tivoli in Spreitenbach AG schloss Ende Mai 2024 seine Türen. Hinweise von M. auf das Schild verhallten bei Smyths, scheinen aber eine Besonderheit der Filiale in Dietikon gewesen zu sein.
Konsumentenschützerin Sara Stalder (57) weiss, dass die Reklamationen zu Aktionspreisen, die an der Kasse als Normalpreis eingegeben werden, ansteigen. Doch sie hält fest: «Bislang sind keine Beanstandungen über Smyths zu uns gelangt».
*Name der Redaktion bekannt