Pflicht am Arbeitsplatz
Maskenverweigerern kann gekündigt werden

Kanton um Kanton führt eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz ein. Doch mit welchen Konsequenzen müssen Angestellte rechnen, die die Maske vergessen oder verweigern? BLICK klärt auf.
Publiziert: 26.10.2020 um 11:16 Uhr
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Aktualisiert: 26.10.2020 um 16:32 Uhr
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Die Maskenpflicht in Innenräumen wird derzeit Schlag auf Schlag ausgedehnt.
Foto: imago images/Michael Weber
Claudia Gnehm

Ein Mundschutz am Arbeitsplatz ist seit heute Pflicht in den Kantonen Schwyz und Appenzell Ausserhoden. Beide pflegten bisher einen relativ lockeren Umgang mit Corona-Massnahmen. Für das neue Corona-Massnahmenpaket des Bundes, das diese Woche ansteht, wird eine erweiterte Maskenpflicht in Innenräumen und sogar im Freien erwartet.

BLICK zeigt auf, welche Ausnahmeregeln es gibt und was Personen droht, die keine Maske tragen.

Wenn am Arbeitsplatz Maskenpflicht besteht, muss ich dann den ganzen Arbeitstag eine Maske tragen?
Bei den kantonalen Maskenpflichten für das Büro gibt es grosse Unterschiede. So sind im Kanton Schwyz Personen, die alleine in einem geschlossenen Raum arbeiten, zum Beispiel in einem Einzelbüro, ausgenommen. Extra-Regeln gelten auch für Arbeitnehmende, die aus Sicherheits- oder medizinischen Gründen keine Gesichtsmaske tragen können. Es lohnt sich, die kantonalen Regeln genau zu studieren. Ebenfalls gibt es bei der Maskenpflicht durch Arbeitgeber Unterschiede. Mancherorts muss am Bürotisch keine Maske getragen werden, im Gang aber schon.

Muss ein Arbeitgeber, der von sich aus einen Mundschutz verordnet, für die Masken der Angestellten aufkommen?
Ja, sagt Rechtsanwältin Manuela Rogger von der Beratungsgesellschaft BDO dem BLICK. Der Arbeitgeber sei einerseits aufgrund der Covid-19-Verordnung besondere Lage, verpflichtet Schutzmassnahmen für die Angestellten zu ergreifen und dafür aufzukommen. Andererseits müsse der Arbeitgeber den Angestellten das für die Arbeit notwendige Material zur Verfügung stellen. Bei einer Anordnung der Maskenpflicht durch den Arbeitgeber, könnten die Masken als Arbeitsmaterialien (Berufskleidung, Schutzausrüstung) betrachtet werden, dessen Kosten der Arbeitgeber zu übernehmen hat.

Was passiert, wenn man am Arbeitsplatz die Maske vergessen hat oder sie verweigert?
Arbeitgeber dürfen die Maskenpflicht von sich aus anordnen. Sie können Mitarbeiter, die die Weisung nicht befolgen, sanktionieren, sagt Roger Rudolph (50), Experte für Arbeitsrecht und Professor an der Universität Zürich, dem «Tages-Anzeiger». Den Verweigerern droht eine Verwarnung oder eine Kündigung. Nach einer Abmahnung sei im schlimmsten Fall sogar eine fristlose Entlassung möglich.

Trifft es zu, dass Arbeitgeber mit Maskenpflicht Angestellte, die die Maske falsch tragen, ebenfalls kündigen können?
Das Falschtragen einer Gesichtsmaske berechtigt laut der BDO-Rechtsanwältin für sich nicht zu einer fristlosen Kündigung des Angestellten. Eine fristlose Kündigung käme allenfalls in Betracht, wenn der Angestellte schon mehrmals verwarnt wurde und angewiesen wurde, die Maske richtig zu tragen. Weiter sagt Rogger: «Erst wenn solche Mahnungen, verbunden mit der Androhung einer fristlosen Kündigung, gegenüber dem Angestellten ausgesprochen wurden, wäre es denkbar, dass allenfalls eine gerechtfertigte fristlose Kündigung aufgrund des Falschtragens der Maske erfolgen kann.»

Müssen Arbeitgeber akzeptieren, dass Angestellte mit einem medizinischen Attest keine Maske tragen?
In diesem Fall müssen solche medizinische Ausnahmen akzeptiert werden, wie Expertin Rogger erklärt. Dabei seien jedoch alternative Schutzmöglichkeiten zu suchen. Beispielsweise sei zu prüfen, ob die Arbeitnehmenden im Homeoffice arbeiten könnten.

Was sind allfällige Folgen, wenn Maskenpflichten, die durch den Bund und Kantone verordnet wurden, verletzt werden?
Mitarbeitern von Poststellen, Läden oder anderen öffentlich zugänglichen Räumen, wo Maskenpflicht besteht, droht bei Zuwiderhandlung gemäss Epidemiengesetz eine Busse bis zu 10’000 Franken. Auch hier ist mit einer Entlassung zu rechnen. Dieselben Buss-Regeln gelten an diesen Orten für Kunden, die sich nicht an die Maskenregeln halten.

Wer kontrolliert kantonal erlassene Maskenpflichten am Arbeitsplatz?
In den Kantonen Appenzell-Ausserrhoden und Schwyz etwa liegt die Zuständigkeit beim Arbeitsinspektorat, wie Rechtsexpertin Rogger erklärt. Allerdings bestünde derzeit Unsicherheit über die Konsequenzen bei Widerhandlungen gegen die kantonale Maskentragepflicht. Falls bei Widerhandlungen gegen die kantonalen Bestimmungen auf die Bundesregelung verwiesen werde, gelte gemäss der «Covid-19-Verordnung besondere Lage», dass die zuständigen Vollzugsbehörden bei ihren Kontrollen Anordnungen erlassen könnten, die unverzüglich durchzusetzen seien. Beispielsweise könne eine Betriebsschliessung angeordnet werden.

Sofern der Bund diese Woche eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz verordnet, liegt die Kontrolle dann beim Bund?
Gemäss Expertin Rogger ist davon auszugehen, dass die Kontrolle der Einhaltung von Schutzmassnahmen auch dann weiterhin durch die kantonalen Behörden durchgeführt wird.

Was können Arbeitgeber machen, um zu verhindern, dass Angestellte dieselbe Wegwerfmaske über Wochen tragen?
Da die Gesichtsmasken bei einer Anordnung durch den Arbeitgeber von diesem zur Verfügung gestellt werden, kann dieser laut Rogger durch eine geordnete Verteilung und die Regelung des Wegwerfens der Masken gewährleisten, dass die Masken nicht über Wochen getragen werden. Beispielsweise könne der Arbeitgeber bei den Eingängen jeden Tag Masken verteilen, resp. zur Verfügung stellen und geeignete Abfalleimer bei den Eingängen platzieren, um die alten, getragenen Masken zu entsorgen.

Gibt es im öffentlichen Verkehr auch eine Busse, wenn man die Maske vergessen hat?
Bei der Maskenpflicht, die seit Juli im öffentlichen Verkehr besteht, fordert das Bahn- und Buspersonal Personen ohne Maske auf, bei der nächsten Station auszusteigen. Eine Weigerung, dem zu folgen, gilt als «Ungehorsam», was eine Strafanzeige mit Busse bis zu 10'000 Franken nach sich ziehen kann.

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